Keine Radwegpflicht mehr auf Berlins Kaiserdamm

Keine Radwegpflicht mehr auf Berlins Kaiserdamm

Der Kaiserdamm in Berlin ist ein bis zu zehn Fahrspuren breite Prachtstraße, die 1906 auf Betreiben von Kaiser Wilhelm II. angelegt wurde. Als Teil der Ost-West-Achse bildet sie die belebte Fortsetzung der Straßen ‚Unter den Linden‘, ‚Straße des 17. Juni‘ und ‚Bismarckstraße‘. Hier zwischen dem Sophie-Charlotte-Platz in Charlottenburg und dem Theodor-Heuss-Platz im Westend tobt das wilde Berliner Autoleben! Es existiert zwar ein schmaler Fahrradstreifen, doch einen Benutzungszwang gibt es seit dem letzten Jahr nicht mehr. Man darf als Radfahrer also sowohl den Fahrradstreifen, als auch die Fahrbahn benutzen! Wobei ich mich frage, ob es wirklich sinnvoll ist, sich mit dem Drahtesel in diesen dröhnenden und unübersichtlichen Blechmonsterdschungel zu stürzen?!

Tatsache ist jedoch, dass auch das Fahren auf dem Radstreifen viele Gefahren in sich birgt. Stadteinwärts gibt es hier ein leichtes, aber stetiges Gefälle, so dass man als Radler relativ hohe Geschwindigkeiten erreicht. An einigen Stellen ist durch parkende Autos oder durch Baustellen die Sicht für den Autofahrer so erschwert, dass Radfahrer beim rechts abbiegen tatsächlich leicht übersehen werden können. Überdies sind die Steinplatten auf dem Radweg  marode und der geplagte Radler hat ständig mit kreuzenden Fußgängern und plötzlich aufgerissenen Autotüren zu rechnen. Unangenehme Überraschungen im Minutentakt! Höchstkonzentration auf jedem Meter! Als Radfahrer auf dem engen Streifen spürt man ständig die lauernde Gefahr zwischen geparkten Autos, Bäumen und anderen unaufmerksamen Verkehrsteilnehmern!

Ergänzend muss man noch hinzufügen, dass für Radpendler diese Strecke alternativlos ist. Darüber hinaus ist der Kaiserdamm und die Bismarckstraße Teil des ‚Europaradweges R1‘, der Königsroute der hiesigen Radfernwege.

So hat ein findiger Anwalt durchgesetzt, dass an einigen Stellen die blauen Radfahrschilder, die eine Benutzungspflicht des Radweges anordnen, abgebaut werden mussten. Hier darf man jetzt auch die Fahrbahn der Autos nutzen. Der Weisheit letzter Schluss ist das aber auch nicht. Man stelle sich nur einmal vor, als Radfahrer über eine äußerst dicht befahrene Straße drei Spuren hinüber zu wechseln zu müssen, um nach links abzubiegen – gruselig! Ein grauenhaftes Abenteuer! Vielen Autofahrern ist diese neue Regelung gar nicht bekannt – entsprechend rücksichtslos verhalten sie sich gegenüber den Radlern. In der Konsequenz wird die neue Freiheit auch nur von wenigen Radfahrern genutzt, denn die Entscheidung, ob man den Radstreifen oder die Autofahrbahn nutzt, erscheint wie die Wahl zwischen Pest und Cholera! Dann schon lieber gaaanz vorsichtig und konservativ auf dem Radstreifen fahren. Das wäre in diesem Fall wohl die vernünftigste und sicherste Methode, für den gemeinen Berliner Radler aber total untypisch!

Immerhin stehen an der Straße jetzt Leuchtschilder mit Verkehrsinformationsanzeigen, die flexible Hinweise auf Verkehrsstörungen geben sollen. Wenn keine Behinderungen existieren, warnen sie allgemein mit Texten wie:

‚Rücksicht auf Radfahrer. Beim Abbiegen auf Schulterblick achten!‘,

‚Beim Überholen von Radfahrern mind. 1,5m Abstand halten!‘ oder

‚Beim Abbiegen: Besonders auf Fußgänger und Radfahrer achten!‘

Ob’s wirklich hilft? Ich weiß es nicht – aber der Senat gibt sich zumindest ein kleines bisschen Mühe, um für Akzeptanz seitens der Autofahrer gegenüber den Radfahrern zu werben!

1 Kommentar

  • geschrieben 3. Juni 2014

    Radfahren macht Spass

    Ich würde den „gefährlichen“ Radstreifen bevorzugen. Aber ich bevorzuge sowieso Radwege.

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