Was bedeutet das Schild ‚Radfahrer absteigen‘?

Was bedeutet das Schild ‚Radfahrer absteigen‘?

Wie reagiert Ihr, wenn Ihr auf einem Radweg ein Schild mit der Aufschrift ‚Radfahrer absteigen‘ seht? Ich muss gestehen, dass ich bislang selber nicht genau wusste, wie ich auf dieses Schild zu reagieren hatte. Deshalb fragte ich einmal in meinem Radfahrer-Freundeskreis nach, ob jemand etwas über dieses ominöse Schild wissen würde. Ein Bekannter meinte süffisant: ‚Das ignorier ich immer!‘ Eine andere Bekannte entgegnete: ‚ Da müsse man nur kurz mit dem Fuß den Boden berühren. Das ist wie für die Autofahrer das Stopp-Schild‘. Ein dritter meinte, man solle das Fahrrad bis zum Ende des Hindernisses schieben‘.

Gut, die ‚Radfahrer absteigen‘-Schilder stehen im Allgemeinen vor Gefahrenzonen, wie vor schmalen Brücken, Barrieren oder vielbefahrenen Autostraßen. Aber wenn man das Rad bis zum Ende des Gefahrenbereiches schieben soll, dann müsste dort doch ein Schild ‚Radfahrer aufsteigen‘ stehen – so verlangt es doch die Logik der deutschen Gründlichkeit! Steht da aber nie! Was also gilt wirklich? Wie soll man sich verhalten?

Ich bin der Frage mal nachgegangen: Bei dem ‚Zusatzzeichen 1012-32‘ handelt es sich zwar um ein offizielles Verkehrszeichen der Straßenverkehrsordnung StVO, aber im Text sowie im Bußgeldkatalog wird es nirgends erwähnt. So kann man natürlich auch keinen Radler bestrafen, der sich nicht an diese doch recht schroff wirkende Aufforderung hält, denn für eine Bestrafung fehlt die gesetzliche Grundlage! Verkehrsrechtlich hat das Verkehrszeichen also keine Wirkung, zumal Zusatzzeichen sowieso nur in Verbindung mit einem anderen Verkehrszeichen Gültigkeit besitzen. Damit bleibt es aber für den Radler in der Bedeutung recht schwammig und unbestimmt!

Das bedeutet aber nicht, dass man dieses Schild ignorieren sollte, denn zivilrechtlich besitzt es sehr wohl eine gewichtige Bedeutung! Wie schon erwähnt, werden die ‚Radfahrer absteigen‘-Schilder vornehmlich an Gefahrenpunkten aufgestellt. Oder an Stellen, die zwar als Radweg ausgewiesen sind, tatsächlich aber dafür ungeeignet erscheinen. Die Straßenverkehrsbehörde entzieht sich hierbei der Amtshaftung und überlässt damit das Risiko der Weiterfahrt kurzerhand dem Radfahrer, anstatt eine sinnvolle Alternative anzubieten! Sollte bei einer Weiterfahrt also etwas passieren, wird die Verantwortung auf den Radfahrer abgewälzt! Die Behörde hingegen ist aus der Schuldfrage raus!

Anders (und weniger süffisant) ausgedrückt: sollte ein Radfahrer ein alleine stehendes ‚Radfahrer absteigen‘-Schild missachten, sollte er zumindest sehr vorsichtig weiterfahren und sich darüber im Klaren sein, dass er eine Stelle passiert, die ein gewisses Gefahrenpotential in sich birgt.

Abschließend muss ich aber darauf hinweisen, dass ich kein Jurist bin und für den Inhalt dieses Beitrages keine Haftung bezüglich der Richtigkeit, Vollständigkeit und/oder Aktualität übernehme.

Tags: StVO

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