„Mit 1,6 Promille kann man noch Fahrrad fahren“

„Mit 1,6 Promille kann man noch Fahrrad fahren“

Natürlich ist uns bewusst, dass die Leser unserer Seite bei ihren Radfahraktivitäten auf Alkohol weitgehend verzichten – sowohl beim Radwandern als auch beim Radsport ist Alkohol ja eher extrem hinderlich! Dennoch wollen wir auch die aktuelle Diskussion ‚Alkohol/Fahrradfahren‘ kurz eingehen.

Auf Initiative des deutschen Verkehrssicherheitsrates wurde eine Studie in Auftrag gegeben, bei der die Fahrtüchtigkeit von Radfahrern mit 1,6 Promille im Blut getestet werden sollte.

Laute der aktuellen Rechtsprechung wird bei Alkoholwerten ab 1,6 Promille ein Strafverfahren eingeleitet – neben einer empfindlichen Geldbuße gibt es 3 Punkte in Flensburg und es wird eine MPU eingeleitet. ABER: auch ab 0,3 Promille kann bereits ein Strafverfahren eingeleitet werden, wenn der Radfahrer sich im Straßenverkehr ‚fahrauffällig‘ benimmt.

In einem Gespräch mit der Frankfurter Allgemeinen Zeitung hat nun Rechtsmediziner Thomas Daldrup die Ergebnisse der neuen Studie kommentiert.

Und diese fiel äußerst überraschend aus!

Die Studie war vom Gesamtverband der Versicherer bzw.  deren Abteilung zur Unfallforschung in Auftrag gegeben worden, weil im Gegensatz zum Autoverkehr die Unfallzahlen bei Radfahrern nicht im gleichen Maße abgenommen haben. So war angestrebt worden, die Alkoholobergrenze für Radler zu senken.

Thomas Daldrup aber wiederspricht diesen Bestrebungen, denn ‚erstaunlicherweise konnten unsere Teilnehmer zum Teil noch ziemlich gut Rad fahren. Das heißt zum Beispiel, dass niemand vom Rad gestürzt ist. Und da waren Slalomfahrten dabei, enge Kurven und Personen, die den Teilnehmern in den Weg gelaufen sind.‘  Zuvor waren die Probanden mit 4 Litern Bier abgefüllt worden. Auch mit 2 Promille im Blut können einige ohne große Ausfallerscheinungen Rad fahren‘.

‚ Nach unseren Ergebnissen müsste die Rechtsprechung eigentlich in dem Sinne revidiert werden, dass es für Fahrradfahrer keine Obergrenze mehr gibt.  (…) Ein pauschal mögliches Strafverfahren bei 1,6 Promille erscheint nach unserer Untersuchung etwas zu restriktiv‘.

Ehrlich gesagt: die Studie hinterlässt bei mir einige Stirnrunzeln! Ich bin gespannt, wie die Diskussion weitergeht…

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