Karlsruhe hat entschieden: Keine indirekte Helmpflicht

Karlsruhe hat entschieden: Keine indirekte Helmpflicht

Es ging am gestrigen Dienstag ja durch alle Medien: Es wird keine indirekte Helmpflicht geben! Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied in letzter Instanz, dass Radfahrern, die ohne Helm fahren, der volle Schadensersatz zusteht, wenn sie unverschuldet in einen Unfall verwickelt werden. Damit hob das Gericht ein Urteil des Oberlandesgerichtes Schleswig (OLG) wieder auf (siehe Artikel: Helmpflicht durch die Hintertür droht). Die Instanzgerichte entschieden in dieser Frage bundesweit uneinheitlich. Eine höchstrichterliche Klärung war damit notwendig geworden.

In der Begründung des Urteils hieß es, dass das Tragen eines Schutzhelmes für Radfahrer gesetzlich nicht vorgeschrieben ist und das es auch kein ‚allgemeines Verkehrsbewusstsein‘ gäbe, nachdem ein Fahrradhelm ‚zum eigenen Schutz erforderlich und zumutbar‘ sei. Das Oberlandesgerichtes Schleswig hatte 2013 noch davon gesprochen, ‚dass ein ordentlicher und verständiger Mensch zur Vermeidung eigenen Schadens beim Radfahren einen Helm‘ trägt. Laut BGH ist eine solche Einordnung aber nicht zutreffend, denn nach einer Erhebung aus dem letzten Jahr tragen 85% aller Radler keinen Fahrradhelm. Damit hätte ein anderes Urteil gegen das weit verbreitete Rechtsempfinden verstoßen. 

Der Allgemeine Deutsche Fahrrad Club (ADFC), der die klagende Radfahrerin unterstützt hatte, begrüßte das Urteil, da es die Rechtssicherheit für die Radler wiederherstellt. Der Bundesgeschäftsführer des ADFC, Burkhard Stork, kommentierte das Urteil so: ‚Wenn ein Radfahrer vollkommen unverschuldet Opfer eines Verkehrsunfalls wird, dann darf ihm niemand seine berechtigten Schadensersatzansprüche streitig machen – egal, ob mit oder ohne Helm gefahren wurde‘.

Es ist gut so, dass in Zukunft nicht Haftpflichtversicherungen oder Richter über die direkte oder indirekte Helmpflicht entscheiden. Das ist immer noch Aufgabe der Politik und die sieht derzeit keinen Handlungsbedarf, die bestehende Regelung zu ändern. Da aber die Verkehrsdichte und damit auch das Unfallrisiko in den Städten zunehmen, wird die Politik irgendwann gezwungen sein, über die Einführung der Helmpflicht für Radfahrer neu nachzudenken. Bis dahin liegt es in der Eigenverantwortung des Radfahrers, wie und in welchem Umfang er sich selber schützen möchte.

2 Kommentare

  • geschrieben 18. Juni 2014

    Michael Richter

    …..als Radfahrer begrüße ich das Urteil. Vielleicht denken aber die Radfahrer, dle ohne Helm unterwegs sind, daran freiwillig einen Helm – ohne Zwang – zu tragen.

  • geschrieben 18. Juni 2014

    Vot Osten

    Sehe ich genauso. Ein gutes Urteil für alle Radfahrer. Wäre aber trotzdem gut, wenn sich das freiwillige Helm-tragen langsam durchsetzen würde!

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