Maximalwert von 1,1 Promille für Radfahrer soll kommen
Noch einmal zum ‚trockenen‘ Thema Radfahren und Alkohol:
Trotz anderer Studienergebnisse, nachdem das Fahrradfahren mit 1,6 Promille noch als möglich eingestuft wurde, hat der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) dem Gesetzgeber empfohlen, einen Ordnungswidrigkeitentatbestand für Fahrradfahrer einzuführen, die eine Blutalkoholkonzentration (BAK) von 1,1 Promille und mehr aufweisen.
Dr. Walter Eichendorf, Präsident des DVR, meinte dazu ergänzend: ‚ Das hohe Unfallrisiko wird unterschätzt, sie (die alkoholisierten Radfahrer; Anm.) gefährden nicht nur sich selbst, sondern stellen auch eine Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer dar.‘ Mit einer Neuregelung würde eine Reglungslücke geschlossen und ‚damit würde ein deutliches Signal für die Verkehrssicherheit gesetzt. Mehr als 84 Prozent der alkoholisiert an Verkehrsunfällen mit Personenschaden beteiligten Radfahrer weisen BAK-Werte von 1,1 bis 3,0 Promille und mehr auf. Bei fast jedem vierten Alkoholunfall war ein Fahrradfahrer der Hauptverursacher“, erklärte Eichendorf.
Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat ist ein unabhängiger Vorreiter und Kompetenzträger in allen Belangen der Straßensicherheit. Die Aufgabe des Vereins ist die Förderung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer. Der DVR vertritt laut Satzung die Positionen, die geeignet sind, Leben zu retten bzw. schwere Verletzungen zu vermeiden. Die Empfehlungen werden an Politik, gesellschaftliche Gruppen, Medien sowie an Bundes-, Landes-, europäischen und sonstigen nationalen und internationalen Institutionen weitergegeben.
Langfristig verfolgt der DVR das Ziel, den Alkoholgrenzwert für Radfahrer dem von Autofahrern (sprich 0,5 Promille) anzugleichen.
Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat besitzt keine Weisungsbefugnis. Dennoch werden seine Vorschläge in der Regel durch die Bundesregierung als Gesetzesvorlagen ausgearbeitet.