Änderungen für Radfahrer im neuen Jahr

Änderungen für Radfahrer im neuen Jahr

Ich hoffe, Ihr seid alle gut ins Neue Jahr gekommen. Für ausgedehnte Radtouren ist das Wetter ja noch ziemlich ungemütlich, also kann man die Zeit nutzen, sich mit den radfahrspeziefischen Neuerungen vertraut zu machen. Eigentlich ist es gar nicht so viel, aber es gibt kleinere gesetzliche Änderungen bezüglich Fahrradanhänger und Pedelecs, die seit dem 1. Januar 2018 in Kraft getreten sind.

Strengere Vorschriften gelten nun für Fahrradanhänger mit einer Breite von über 60 cm. Diese benötigen fortan zwei weiße Reflektoren an der Vorderseite und zwei rote Reflektoren der Kategorie ‚Z‘ an der Rückseite. Darüber hinaus ist eine rote Rückleuchte vorgeschrieben, wenn der Anhänger die Hälfe des Fahrradrücklichts verdeckt. Das betrifft beispielsweise fast alle Kinderanhänger. Wenn der Fahrradanhänger breiter als einen Meter ist, benötigt er zusätzlich an der vorderen linken Ecke eine weiße Frontleuchte.

Auch für Pedelecs gibt es neue Verhaltensregeln und ein neues Verkehrsschild.  Diese Schild trägt die Aufschrift ‚E.Bikes‘ und gilt für Pedelecs, die bis Tempo 25 elektrisch fahren und getreten werden können. Die schnelleren  Pedelecs, die mit elektrischer Unterstützung bis zu 45 km/h schnell sein können, sind davon aber weiterhin ausgenommen! Also Achtung: das neue Verkehrsschild ist von der Definition her nicht eindeutig und kann durchaus missverständlich interpretiert werden.

Änderungen gibt es auch bei der Fahrradmitnahme im ICE. Bisher war nur die Mitnahme eines Faltrades möglich, das als Gepäckstück auch kostenfrei war. Nun gibt es in den ICE-Zügen acht Fahrradplätze pro Zug. Nicht gerade üppig, aber ein Anfang! Wie in den Regionalzügen auch, muss aber die Fahrradmitnahme  bezahlt werden.

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