Das Ende der Dynamo-Pflicht

Das Ende der Dynamo-Pflicht

Den meisten Radlern ist es bekannt: ein jedes Fahrrad muss eine Lichtmaschine, herkömmlich auch Dynamo genannt, besitzen. Wer nur eine aufsteckbare Akku-Beleuchtung besitzt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einem Bußgeld von 15 Euro rechnen. Als normal denkender Mensch fragt man sich nun: Warum? Diese Akku-Lampen sind genauso hell, teilweise sogar heller, als die mit Muskelkraft betriebenen Dynamo-Lampen und sie brennen sogar, wenn das Fahrrad steht. Also warum sind diese Lampen nicht erlaubt? Die Lösung ist simpel: weil sie (noch) nicht zugelassen sind! Die deutsche Bürokratie ist gründlich, gnadenlos und manchmal ziemlich unverständlich!

Hintergrund war bislang wohl der, dass man nicht zuverlässig davon ausgehen konnte, dass die gespeicherte Energie auch wirklich für die Fahrt ausreichen würde. Mit einem Dynamo ist man autark und Ersatzbatterien zählen einfach nicht! Die noch aus den 70er Jahren stammende Dynamo-Pflicht gibt es in dieser Form in keinem anderen europäischen Land. Ein Fahrradhändler erzählte mir, er hätte Polizisten wegen des Lampen-Problems befragt, denn viele der neu in den Handel kommenden Räder besitzen heutzutage gar keinen Dynamo mehr. Diese hätten unisono geantwortet, dass sie wegen einer Akku-Lampe keinen Strafzettel ausfüllen würden, denn es wäre eigentlich nur wichtig, dass überhaupt Licht an dem Tretfahrzeug brennen würde! Aber kann man das so glauben? Was ist, wenn ich an einen besonders eifrigen Gesetzeshüter gerate, der gerade einen schlechten Tag hat und dem meine Visage einfach nicht passt? Ein anderer Fahrradhändler behauptete, er hätte gehört, in Bayern hätte ein Gericht einen Akku-Lampen-Radler verurteilt, weil das blendende Licht angeblich einen Autounfall verursacht hätte. Gerüchte oder Wahrheit? Worauf kann man sich verlassen?

Das ist glücklicherweise (wahrscheinlich) in naher Zukunft egal, denn das Recht soll jetzt der lange praktizierten Realität angepasst werden!

Der bei uns Radlern nur bedingt beliebte Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer hat eine Gesetzesinitiative auf den Weg gebracht, nach der neben den herkömmlichen dynamobetriebenen Leuchten auch die modernen Akku-Lampen erlaubt werden sollen. Die Abstimmung über die Änderung der Straßenverkehrszulassungsordnung soll am Freitag, dem 5. Juli 2013 im Bundesrat erfolgen.

Gegenüber der ‚Saarbrücker Zeitung‘ erklärte Ramsauer:  „Viele Radler sind bereits heute mit Akku-Beleuchtung unterwegs – im Grunde rechtswidrig, obwohl die Beleuchtung oft heller als alte Dynamo- Lichter und vor allem auch im Stehen sichtbar ist.“ Der CSU-Politiker möchte, dass „Millionen von Radlern auf rechtssicherem Boden fahren, ohne Abstriche bei der Sicherheit zu machen“.

Na, also! Geht doch! Sehr geehrter Herr Ramsauer, das haben Sie dieses Mal gut gemacht!

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