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	<title>Fahrradhelm &#8211; Radpilot.de</title>
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		<title>Helmpflicht durch die Hintertür</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Radpilot.de]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 01 Jul 2013 17:51:34 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Juristisches]]></category>
		<category><![CDATA[ADFC]]></category>
		<category><![CDATA[Fahrradhelm]]></category>
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					<description><![CDATA[Nach einem kürzlich bekannt gewordenen Urteil des Oberlandesgerichts Schleswig-Holstein trägt derjenige Fahrradfahrer Mitschuld an den Kopfverletzungen, die er sich bei einem Verkehrsunfall zugezogen hat, wenn er keinen Fahrradhelm trägt. Das gilt auch für den Fall, wenn er keinerlei Schuld am Unfall trägt (Az.: 7U 11/12). In dem vorliegenden Fall war eine Radfahrerin aufgrund einer plötzlich [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Nach einem kürzlich bekannt gewordenen Urteil des Oberlandesgerichts Schleswig-Holstein trägt derjenige Fahrradfahrer Mitschuld an den Kopfverletzungen, die er sich bei einem Verkehrsunfall zugezogen hat, wenn er keinen Fahrradhelm trägt. Das gilt auch für den Fall, wenn er keinerlei Schuld am Unfall trägt (Az.: 7U 11/12).</p>
<p style="text-align: justify;">In dem vorliegenden Fall war eine Radfahrerin aufgrund einer plötzlich geöffneten Autotür gestürzt. Sie zog sich dabei eine schwere Schädel-Hirn-Verletzung zu. Das Gericht entschied, dass der Radlerin eine 20 prozentige Mitschuld trifft, da das Tragen eines Helms die Kopfverletzung vermieden oder zumindest gemindert hätte. In der Urteilsbegründung hieß es weiter: es muss „grundsätzlich davon ausgegangen werden, dass ein verständiger Mensch zur Vermeidung eigenen Schadens beim Radfahren einen Helm tragen wird.“</p>
<p style="text-align: justify;">Gegen diese Begründung nahm Ulrich Syberg, Bundesvorsitzender des ADFC, entschieden Stellung. Da 90% aller Radfahrer keinen Helm tragen, würde das ja bedeuten, dass 90% aller Radfahrer auch keine verständigen Menschen seien, meinte Syberg gegenüber der Rheinischen Post. Die Entscheidung käme der Einführung der Helmpflicht durch die Hintertür gleich. Eine indirekte Helmpflicht aber wäre „nicht in Ordnung und darf auch nicht so stehen bleiben!“</p>
<p style="text-align: justify;">Der Allgemeine Deutsche Fahrrad Club ADFC, die wichtigste  Interessenvertretung der Radfahrer in Deutschland, möchte nun die verunfallte Klägerin bei einer Revision beim Bundesgerichtshof unterstützen, um die Aufhebung dieses Urteils erwirken zu können.</p>
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		<title>Karlsruhe hat entschieden: Keine indirekte Helmpflicht</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Radpilot.de]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 18 Jun 2014 10:09:59 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Juristisches]]></category>
		<category><![CDATA[ADFC]]></category>
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					<description><![CDATA[Es ging am gestrigen Dienstag ja durch alle Medien: Es wird keine indirekte Helmpflicht geben! Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied in letzter Instanz, dass Radfahrern, die ohne Helm fahren, der volle Schadensersatz zusteht, wenn sie unverschuldet in einen Unfall verwickelt werden. Damit hob das Gericht ein Urteil des Oberlandesgerichtes Schleswig (OLG) wieder auf (siehe Artikel: Helmpflicht [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Es ging am gestrigen Dienstag ja durch alle Medien: Es wird keine indirekte Helmpflicht geben! Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied in letzter Instanz, dass Radfahrern, die ohne Helm fahren, der volle Schadensersatz zusteht, wenn sie unverschuldet in einen Unfall verwickelt werden. Damit hob das Gericht ein Urteil des Oberlandesgerichtes Schleswig (OLG) wieder auf (siehe Artikel: Helmpflicht durch die Hintertür droht). Die Instanzgerichte entschieden in dieser Frage bundesweit uneinheitlich. Eine höchstrichterliche Klärung war damit notwendig geworden.</p>
<p style="text-align: justify;">In der Begründung des Urteils hieß es, dass das Tragen eines Schutzhelmes für Radfahrer gesetzlich nicht vorgeschrieben ist und das es auch kein ‚allgemeines Verkehrsbewusstsein‘ gäbe, nachdem ein Fahrradhelm ‚zum eigenen Schutz erforderlich und zumutbar‘ sei. Das Oberlandesgerichtes Schleswig hatte 2013 noch davon gesprochen, ‚<span style="color: #000000;">dass ein ordentlicher und verständiger Mensch zur Vermeidung eigenen Schadens beim Radfahren einen Helm‘ trägt. Laut BGH ist eine solche Einordnung aber nicht zutreffend, denn nach einer Erhebung aus dem letzten Jahr tragen 85% aller Radler keinen Fahrradhelm. Damit hätte ein anderes Urteil gegen das weit verbreitete Rechtsempfinden verstoßen.</span><b> </b></p>
<p style="text-align: justify;">Der Allgemeine Deutsche Fahrrad Club (<a href="http://themen.t-online.de/news/adfc" target="_blank">ADFC</a>), der die klagende Radfahrerin unterstützt hatte, begrüßte das Urteil, da es die Rechtssicherheit für die Radler wiederherstellt. Der Bundesgeschäftsführer des ADFC, Burkhard Stork, kommentierte das Urteil so: ‚Wenn ein Radfahrer vollkommen unverschuldet Opfer eines Verkehrsunfalls wird, dann darf ihm niemand seine berechtigten Schadensersatzansprüche streitig machen &#8211; egal, ob mit oder ohne Helm gefahren wurde‘.</p>
<p style="text-align: justify;">Es ist gut so, dass in Zukunft nicht Haftpflichtversicherungen oder Richter über die direkte oder indirekte Helmpflicht entscheiden. Das ist immer noch Aufgabe der Politik und die sieht derzeit keinen Handlungsbedarf, die bestehende Regelung zu ändern. Da aber die Verkehrsdichte und damit auch das Unfallrisiko in den Städten zunehmen, wird die Politik irgendwann gezwungen sein, über die Einführung der Helmpflicht für Radfahrer neu nachzudenken. Bis dahin liegt es in der Eigenverantwortung des Radfahrers, wie und in welchem Umfang er sich selber schützen möchte.</p>
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		<title>Zahlen und Fakten zum oben-ohne-Fahren</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Radpilot]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 31 Jul 2015 11:52:08 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Fahrradhelm]]></category>
		<category><![CDATA[Helmpflicht]]></category>
		<category><![CDATA[Radfahrer]]></category>
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					<description><![CDATA[Das Tragen von Fahrradhelmen ist in Deutschland keine Pflicht, auch wenn die Diskussion darüber immer mal wieder aufflammt. Bei der Hälfte aller bundesdeutschen Radler ist das Tragen eines Helmes eher verpönt. Dennoch kann eine leichte Zunahme von helmtragenden Pedalstramplern beobachtet werden. Nach einer nun veröffentlichten repräsentativen Umfrage des Meinungsforschungsinstituts YouGov tragen 47% prinzipiell keinen Helm, [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Das Tragen von Fahrradhelmen ist in Deutschland keine Pflicht, auch wenn die Diskussion darüber immer mal wieder aufflammt. Bei der Hälfte aller bundesdeutschen Radler ist das Tragen eines Helmes eher verpönt. Dennoch kann eine leichte Zunahme von helmtragenden Pedalstramplern beobachtet werden. Nach einer nun veröffentlichten repräsentativen Umfrage des Meinungsforschungsinstituts YouGov tragen 47% prinzipiell keinen Helm, 11% greifen selten, 12% immerhin meistens zum Helm. Nur 11% tragen immer einen Kopfschutz.</p>
<p style="text-align: justify;">41% der Bundesbürger sind für eine gesetzliche Helmpflicht für alle Radfahrer, knapp ein Drittel ist generell dagegen. Allerdings befürworten 88% der Befragten eine Helmpflicht für Kinder, so wie es sie in Österreich für Kinder unter 12 Jahren bereits gibt. Auch andere europäische Ländern schreiben das Tragen von Fahrradhelmen für Jugendliche ab einem bestimmten Alter vor: in Schweden, Island, Slowenien und der Slowakei für unter 15jährige, in Kroatien und Estland für unter 16jährige  und in Tschechien und Litauen für unter 18jährige. In Finnland und Malta gilt übrigens eine generelle Helmpflicht für Radfahrer und um die Verwirrung komplett zu machen: in der Slowakei und Spanien gilt die Helmpflicht außerhalb geschlossener Ortschaften, wobei in Spanien der Schutzhelm bei starken Steigungen wieder abgenommen werden darf!</p>
<p style="text-align: justify;">Alles klar?!?</p>
<p style="text-align: justify;">Ach ja: die Helmtragephilosophie unterscheidet sich übrigens nach Fahrerkategorien: während Vielfahrer, Rennradfahrer und Mountainbiker selten ohne Kopfschutz anzutreffen sind, verzichtet die große Masse der Gelegenheitsfahrer meistens auf einen Helm, häufig auch aus modischen Gründen – damit die Frisur nicht in Mitleidenschaft gezogen wird…</p>
<p style="text-align: justify;">Apropos Mode: der karrierebewusste Yuppie, der mit Anzug und weißem Hemd stylisch ins Büro radelt, verzichtet natürlich niemals auf einen modischen Halbschalenhelm, denn dieser gehört selbstverständlich zu einem zeitgemäßen, fortschrittlichen, großstädtischen und ökologiebewussten Outfits mit dazu – keine Frage…!</p>
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