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	<title>ebikes &#8211; Radpilot.de</title>
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		<title>Neues Jahr – neue Regeln</title>
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		<pubDate>Mon, 02 Jan 2017 12:40:07 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Juristisches]]></category>
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					<description><![CDATA[Ein neues Jahr ist angebrochen und traditionell ändern sich zu einem  1. Januar auch immer wieder einige Gesetze und Verordnungen. Auch bezüglich des Radverkehrs gibt es kleinere Veränderungen. Bislang mussten sich Radfahrer nach der Fußgängerampel richten, wenn es an einer Ampelanlage keine gesonderte Radfahrerampel gab. Ab sofort gilt nach §37 Absatz 2 Satz 6 der [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Ein neues Jahr ist angebrochen und traditionell ändern sich zu einem  1. Januar auch immer wieder einige Gesetze und Verordnungen. Auch bezüglich des Radverkehrs gibt es kleinere Veränderungen. Bislang mussten sich Radfahrer nach der Fußgängerampel richten, wenn es an einer Ampelanlage keine gesonderte Radfahrerampel gab. Ab sofort gilt nach §37 Absatz 2 Satz 6 der StVO: ‚Wer ein Rad fährt, hat die Lichtzeichen für den Fahrverkehr zu beachten.‘  Auf gesonderten Radwegen gelten weiterhin die Lichtzeichen für den Radverkehr.</p>
<p style="text-align: justify;">E-Bikes mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 25 km/h dürfen auch weiterhin Radwege nutzen. Ein neues Verkehrsschild ‚E-Bikes erlaubt‘ wird dafür eingeführt. Schnellere Pedelecs sind von dieser Regelung allerdings ausgenommen.</p>
<p style="text-align: justify;">Gemäß §2 Absatz 5 der StVO sind Kinder bis zum vollendeten 8. Lebensjahr von der Fahrbahn und vom Radweg ausgeschlossen, wenn ein Gehweg vorhanden ist. Kinder zwischen 8 und 10 Jahren dürfen wählen, ob sie den Radweg oder den Bürgersteig nutzen. Das war so und das bleibt auch so. Neu ist, dass Eltern, die ihre Kinder begleiten, gemeinsam mit diesen auch den Gehweg nutzen dürfen. Das war den Eltern bislang nicht erlaubt. <br class=' sb-br' /><br class=' sb-br' /> In diesem Sinne wünschen wir frohes neues Jahr 2017 und viele schöne Radtouren!</p>
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		<title>Änderungen für Radfahrer im neuen Jahr</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Radpilot]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 07 Jan 2018 16:18:06 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[ebikes]]></category>
		<category><![CDATA[Fahrradanhänger]]></category>
		<category><![CDATA[Neujahr]]></category>
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					<description><![CDATA[Ich hoffe, Ihr seid alle gut ins Neue Jahr gekommen. Für ausgedehnte Radtouren ist das Wetter ja noch ziemlich ungemütlich, also kann man die Zeit nutzen, sich mit den radfahrspeziefischen Neuerungen vertraut zu machen. Eigentlich ist es gar nicht so viel, aber es gibt kleinere gesetzliche Änderungen bezüglich Fahrradanhänger und Pedelecs, die seit dem 1. [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Ich hoffe, Ihr seid alle gut ins Neue Jahr gekommen. Für ausgedehnte Radtouren ist das Wetter ja noch ziemlich ungemütlich, also kann man die Zeit nutzen, sich mit den radfahrspeziefischen Neuerungen vertraut zu machen. Eigentlich ist es gar nicht so viel, aber es gibt kleinere gesetzliche Änderungen bezüglich Fahrradanhänger und Pedelecs, die seit dem 1. Januar 2018 in Kraft getreten sind.</p>
<p style="text-align: justify;">Strengere Vorschriften gelten nun für Fahrradanhänger mit einer Breite von über 60 cm. Diese benötigen fortan zwei weiße Reflektoren an der Vorderseite und zwei rote Reflektoren der Kategorie ‚Z‘ an der Rückseite. Darüber hinaus ist eine rote Rückleuchte vorgeschrieben, wenn der Anhänger die Hälfe des Fahrradrücklichts verdeckt. Das betrifft beispielsweise fast alle Kinderanhänger. Wenn der Fahrradanhänger breiter als einen Meter ist, benötigt er zusätzlich an der vorderen linken Ecke eine weiße Frontleuchte.</p>
<p style="text-align: justify;">Auch für Pedelecs gibt es neue Verhaltensregeln und ein neues Verkehrsschild.  Diese Schild trägt die Aufschrift ‚E.Bikes‘ und gilt für Pedelecs, die bis Tempo 25 elektrisch fahren und getreten werden können. Die schnelleren  Pedelecs, die mit elektrischer Unterstützung bis zu 45 km/h schnell sein können, sind davon aber weiterhin ausgenommen! Also Achtung: das neue Verkehrsschild ist von der Definition her nicht eindeutig und kann durchaus missverständlich interpretiert werden.</p>
<p style="text-align: justify;">Änderungen gibt es auch bei der Fahrradmitnahme im ICE. Bisher war nur die Mitnahme eines Faltrades möglich, das als Gepäckstück auch kostenfrei war. Nun gibt es in den ICE-Zügen acht Fahrradplätze pro Zug. Nicht gerade üppig, aber ein Anfang! Wie in den Regionalzügen auch, muss aber die Fahrradmitnahme  bezahlt werden.</p>
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