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	<title>Dynamo &#8211; Radpilot.de</title>
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		<title>Das Ende der Dynamo-Pflicht</title>
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		<pubDate>Mon, 01 Jul 2013 18:09:09 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Den meisten Radlern ist es bekannt: ein jedes Fahrrad muss eine Lichtmaschine, herkömmlich auch Dynamo genannt, besitzen. Wer nur eine aufsteckbare Akku-Beleuchtung besitzt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einem Bußgeld von 15 Euro rechnen. Als normal denkender Mensch fragt man sich nun: Warum? Diese Akku-Lampen sind genauso hell, teilweise sogar heller, als die mit [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Den meisten Radlern ist es bekannt: ein jedes Fahrrad muss eine Lichtmaschine, herkömmlich auch Dynamo genannt, besitzen. Wer nur eine aufsteckbare Akku-Beleuchtung besitzt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einem Bußgeld von 15 Euro rechnen. Als normal denkender Mensch fragt man sich nun: Warum? Diese Akku-Lampen sind genauso hell, teilweise sogar heller, als die mit Muskelkraft betriebenen Dynamo-Lampen und sie brennen sogar, wenn das Fahrrad steht. Also warum sind diese Lampen nicht erlaubt? Die Lösung ist simpel: weil sie (noch) nicht zugelassen sind! Die deutsche Bürokratie ist gründlich, gnadenlos und manchmal ziemlich unverständlich!</p>
<p style="text-align: justify;">Hintergrund war bislang wohl der, dass man nicht zuverlässig davon ausgehen konnte, dass die gespeicherte Energie auch wirklich für die Fahrt ausreichen würde. Mit einem Dynamo ist man autark und Ersatzbatterien zählen einfach nicht! Die noch aus den 70er Jahren stammende Dynamo-Pflicht gibt es in dieser Form in keinem anderen europäischen Land. Ein Fahrradhändler erzählte mir, er hätte Polizisten wegen des Lampen-Problems befragt, denn viele der neu in den Handel kommenden Räder besitzen heutzutage gar keinen Dynamo mehr. Diese hätten unisono geantwortet, dass sie wegen einer Akku-Lampe keinen Strafzettel ausfüllen würden, denn es wäre eigentlich nur wichtig, dass überhaupt Licht an dem Tretfahrzeug brennen würde! Aber kann man das so glauben? Was ist, wenn ich an einen besonders eifrigen Gesetzeshüter gerate, der gerade einen schlechten Tag hat und dem meine Visage einfach nicht passt? Ein anderer Fahrradhändler behauptete, er hätte gehört, in Bayern hätte ein Gericht einen Akku-Lampen-Radler verurteilt, weil das blendende Licht angeblich einen Autounfall verursacht hätte. Gerüchte oder Wahrheit? Worauf kann man sich verlassen?</p>
<p style="text-align: justify;">Das ist glücklicherweise (wahrscheinlich) in naher Zukunft egal, denn das Recht soll jetzt der lange praktizierten Realität angepasst werden!</p>
<p style="text-align: justify;">Der bei uns Radlern nur bedingt beliebte Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer hat eine Gesetzesinitiative auf den Weg gebracht, nach der neben den herkömmlichen dynamobetriebenen Leuchten auch die modernen Akku-Lampen erlaubt werden sollen. Die Abstimmung über die Änderung der Straßenverkehrszulassungsordnung soll am Freitag, dem 5. Juli 2013 im Bundesrat erfolgen.</p>
<p style="text-align: justify;">Gegenüber der ‚Saarbrücker Zeitung‘ erklärte Ramsauer:  &#8222;Viele Radler sind bereits heute mit Akku-Beleuchtung unterwegs &#8211; im Grunde rechtswidrig, obwohl die Beleuchtung oft heller als alte Dynamo- Lichter und vor allem auch im Stehen sichtbar ist.“ Der CSU-Politiker möchte, dass &#8222;Millionen von Radlern auf rechtssicherem Boden fahren, ohne Abstriche bei der Sicherheit zu machen&#8220;.</p>
<p style="text-align: justify;">Na, also! Geht doch! Sehr geehrter Herr Ramsauer, das haben Sie dieses Mal gut gemacht!</p>
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		<title>Änderung der Beleuchtungsvorschriften</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Radpilot.de]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 06 Jul 2013 20:25:20 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Glosse]]></category>
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					<description><![CDATA[Nun ist es also vollbracht! Die Dynamopflicht für Fahrräder in Deutschland ist aufgehoben! Der Bundesrat stimmte am 5. Juli 2013 einer Empfehlung des Bundesverkehrsausschusses zu, nach der neben den altbekannten Dynamos, im Amtsschimmel-Deutsch auch Lichtmaschinen genannt, auch bestimmte batteriegetriebene Fahrradlampen erlaubt sind. Stopp! Stimmt nicht ganz! Die Stromspeicher müssen wiederaufladbar sein, um unnötigen Batterieschrott, immerhin [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Nun ist es also vollbracht! Die Dynamopflicht für Fahrräder in Deutschland ist aufgehoben! Der Bundesrat stimmte am 5. Juli 2013 einer Empfehlung des Bundesverkehrsausschusses zu, nach der neben den altbekannten Dynamos, im Amtsschimmel-Deutsch auch Lichtmaschinen genannt, auch bestimmte batteriegetriebene Fahrradlampen erlaubt sind.</p>
<p style="text-align: justify;">Stopp! Stimmt nicht ganz! Die Stromspeicher müssen wiederaufladbar sein, um unnötigen Batterieschrott, immerhin schwer zu entsorgender Sondermüll, zu vermeiden. So sind jetzt Leuchten mit sogenannten ‚wiederaufladbare Energiespeichern‘ – der Normalbürger sagt einfach ‚Akku‘ dazu – am Fahrradvehikel zugelassen.</p>
<p style="text-align: justify;">Eine wichtige und folgenschwere Änderung: hatte der Gesetzgeber doch zuvor Sorge, der ‚wiederaufladbare Energiespeicher‘ könnte möglicherweise nicht ausreichen und eine Nachtfahrt damit jäh im Stockdunklen enden. Der von der Elektrizität verlassene Radler könnte sich möglicherweise verirren, oder das Fahrrad könnte als unbeleuchtetes Fahrzeug den anderen Verkehr massiv gefährden. Also wurden Lampen mit Akkus in Deutschland nicht zugelassen, obwohl viele Neuräder bereits auf diese Art verkehrsunsicher ausgerüstet, verkauft werden und wurden!</p>
<p style="text-align: justify;">Nun ist die Pflicht, ein Fahrrad mit einem Dynamo – Korrektur: einer aktiven lichttechnischen Einrichtung auszurüsten, gekippt worden! Oder sagen wir es anders: das Gesetz wurde einfach der Realität angepasst, wie sich Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer ausdrückte. Doch halt – es regt sich Wiederstand, und das ausgerechnet durch den Allgemeinen Deutschen Fahrrad Club (ADFC), der agilen Interessenvertretung des Radfahrervolkes.</p>
<p style="text-align: justify;">Aber warum?</p>
<p style="text-align: justify;">Der stellvertretende Bundesvorsitzende des Radler-Verbandes, Gereon Broil, kritisierte die Gesetzesvorlage ungewöhnlich scharf und ungestüm:</p>
<p style="text-align: justify;">„Dass die Beleuchtungsvorschriften erneuert werden müssen, steht außer Frage. Der Vorschlag aus Niedersachsen ist aber wenig durchdacht und voller Widersprüche – kurz: ein absoluter Schnellschuss!&#8220;</p>
<p style="text-align: justify;">Laut dem neuen Gesetzestext müssen die nun zugelassenen wiederaufladbaren Energiespeicher – also Akkus – mittels einer Anzeige ‚dem Fahrer die Kapazität sinnfällig anzeigen‘, damit die Nachtfahrt nicht jäh im Stockdunklen endet (siehe oben). Das Problem dabei ist nur: keine der heute eingesetzten Rückleuchten und nur sehr wenige Scheinwerfer haben solch eine ‚sinnfällige Kapazitätsanzeige‘. Eine einfache Warnleuchte reicht dabei nämlich nicht aus! Aha, also bleibt erst einmal alles weitgehend beim Alten: fast alle heute gebräuchlichen Akku-Leuchten bleiben verboten! Na, prima – viel Rauch um nichts!</p>
<p style="text-align: justify;">Anstatt die Gesetzeslage der Realität anzupassen, wurde eine überholte Anordnung nur durch eine wirklichkeitsfremde ausgetauscht. Oder, wie es Gereon Broil süffisant ausdrückte: „Eine Vorschrift, deren Einhaltung nicht kontrolliert wird, durch eine neue zu ersetzen, die nicht kontrolliert werden kann, ist keine sinnvolle Lösung!&#8220;</p>
<p style="text-align: justify;">Er kritisierte weiter, dass weder der ADFC, noch andere Fahrradverbände, noch die Zweiradindustrie, ob der Änderung der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) angehört wurde.</p>
<p style="text-align: justify;">Daneben gibt es aber bereits seit einiger Zeit seitens des Bundesverkehrsministeriums Pläne für eine groß angelegte Reform der Fahrradbeleuchtungsvorschriften. Diese sollte ursprünglich bereits im Frühjahr 2013 den entsprechenden Gremien zur Abstimmung vorgelegt werden. Der Termin jedoch, wen wundert’s bei der deutschen Politik, verzögerte sich erheblich und so kam die niedersächsische Gesetzesinitiative der bundesdeutschen Beleuchtungsreform zuvor.</p>
<p style="text-align: justify;">Der ADFC hatte deshalb vergeblich an den Bundesrat appelliert, der jetzigen Gesetzesvorlage nicht zuzustimmen und zunächst die besagte Reform abzuwarten – in der Hoffnung, dass diese dann doch irgendwann genügend fundamentiert und ausgereift ausgearbeitet worden wäre. Dann wäre uns allen doch ein sinnfälliges Lichtlein aufgegangen, egal, ob mittels wiederaufladbare Energiespeicher, Lichtmaschine oder mit aktiver lichttechnischer Einrichtung!</p>
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		<title>Glosse: Das (vermutliche) Aus für den Dynamo</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Radpilot.de]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 07 Jul 2013 08:23:30 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Glosse]]></category>
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		<category><![CDATA[Dynamopflicht]]></category>
		<category><![CDATA[Fahrradbeleuchtung]]></category>
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					<description><![CDATA[Ökologisch bewegte Zeitgenossen reiten auf der grünen Welle in eine lichte Zukunft. Die Zukunft ist grün und erneuerbar. Wind und Sonne sind unerschöpfliche Energielieferanten. Wir beziehen sie von teuer hergestellten Windkraftanlagen, die sich als mächtige Spargel über die höchsten Baumwipfel erheben. So was könnte man Inklusion in der Natur nennen. Hier steht zusammen, was nicht [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Ökologisch bewegte Zeitgenossen reiten auf der grünen Welle in eine lichte Zukunft. Die Zukunft ist grün und erneuerbar. Wind und Sonne sind unerschöpfliche Energielieferanten. Wir beziehen sie von teuer hergestellten Windkraftanlagen, die sich als mächtige Spargel über die höchsten Baumwipfel erheben. So was könnte man Inklusion in der Natur nennen. Hier steht zusammen, was nicht zusammen gehört.</p>
<p style="text-align: justify;">Um die  Kraft der milden Sonne in unseren Breiten zu nutzen, pflastern die Leute ihre Dächer gen Süden mit Fotovoltaik-Segmenten zu Die versorgen Warmduscher mit temperiertem Wasser und senken die eigenen Stromkosten. Den Geldbeutel freut’s.</p>
<p style="text-align: justify;">Die fürsorgliche Landwirtschaft erzeugt derweil – zu Nutz und Frommen der Natur und zur eigenen Existenzsicherung – Gas und Kraftstoff aus Gülle und Biomasse, dem stinkenden Abfall aus der Zuchttierhaltung und dem intensiven Anbau von Weizen und Mais. Alles natürlich! Alles grün! Alles förderwürdig! Und diese grüne Zukunft unterstützt der brave Steuerzahler gern mit seinem Obolus. Es ist ja für einen guten Zweck, einen grünen, sauberen, zukunftsorientierten.</p>
<p style="text-align: justify;">So steigen die Deutschen energiebewusst und ökofreundlich auch immer häufiger in den Sattel ihres Drahtesels, um den profitgierigen Ölmultis ein Schnippchen zu schlagen und ihnen die Nase zu zeigen. Und wenn es dunkel wird, dann erzeugt der Radler seine Energie einfach selber. Als energetischer Selbstversorger treibt er den Dynamo durch die eigene Muskelkraft an. Die kleine Lichtmaschine liefert ihm den nötigen Strom für die Funzel am Lenker und das rot glimmende Rücklicht am Schutzblech.</p>
<p style="text-align: justify;">Zugegeben, die Stromversorgung aus dem Dynamo ist manchmal dürftig, besonders wenn man mit der eigenen Schwerkraft und der bremsenden Lichtmaschine gegen eine Steigung ankämpfen muss. Dann nämlich leuchtet die Laterne durchaus nicht mehr so hell wie Osram-Licht. Aber hier zeigt sich, was es heißt: „Leistung muss sich wieder lohnen!“ Wer kräftig in die Pedale tritt, dem kommt die Erleuchtung, wer sich nicht anstrengt, der verbreitet nur trübes Licht. Weil aber Leistung in unserer sozial abgefederten Gesellschaft nicht so hoch im Kurs steht, wird der Dynamo jetzt zum Auslaufmodell. Von nun an beleuchten helle Strahler den Radweg und blenden entgegenkommende Falschfahrer auf ihrem Ego-Trip. Und energiebewusst weiß der Pedaltreter: Die Lampen werden aus Ökostrombatterien gespeist, damit auch die Radfahrer-Zukunft grün bleibt. Na, dann – auf ins Grüne!</p>
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