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	<title>Juristisches &#8211; Radpilot.de</title>
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		<title>Neue Maßnahmen für die Verkehrssicherheit von Radfahrern</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Radpilot]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 05 May 2019 18:06:18 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Juristisches]]></category>
		<category><![CDATA[gruener_pfeil]]></category>
		<category><![CDATA[StVO]]></category>
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					<description><![CDATA[Es deuten sich einige gesetzliche Änderungen für Fahrradfahrer an, die möglicherweise kurzfristig noch vor diesem Sommer im Bundesrat beschlossen werden sollen. So soll der grüne Pfeil für Radfahrer eingeführt werden. Er ermöglicht es den Radlern, an bestimmten Ampelkreuzungen auch bei Rot rechts abbiegen zu dürfen. In Münster, München, Stuttgart, Köln, Leipzig, Düsseldorf, Darmstadt, Bamberg und [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Es deuten sich einige gesetzliche Änderungen für Fahrradfahrer an, die möglicherweise kurzfristig noch vor diesem Sommer im Bundesrat beschlossen werden sollen.</p>
<p style="text-align: justify;">So soll der grüne Pfeil für Radfahrer eingeführt werden. Er ermöglicht es den Radlern, an bestimmten Ampelkreuzungen auch bei Rot rechts abbiegen zu dürfen. In Münster, München, Stuttgart, Köln, Leipzig, Düsseldorf, Darmstadt, Bamberg und Reutlingen hatte es bereits Pilotprojekte gegeben, die offenbar so positiv verliefen, dass der grüne Abbiegepfeil jetzt in ganz Deutschland eingeführt werden kann. Eigentlich sollten die Versuche noch bis 2020 laufen und dann ausgewertet werden. Doch Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) plant, bereits in den kommenden Wochen die Straßenverkehrsordnung StVO diesbezüglich zu ändern.</p>
<p style="text-align: justify;">Die Idee ist nicht ganz neu. Bereits seit 1994 gibt es den grünen Pfeil, den wir aus der damaligen DDR geerbt haben, auch für Autofahrer in den alten Bundesländern.</p>
<p style="text-align: justify;">Eine weitere geplante Maßnahme für die Sicherheit der Radfahrer ist die Verschärfung des Halteverbotes auf gestrichelten Radspuren. Häufig wurden diese gerade in den jüngeren Vergangenheit von Paketzustellern als Parkplatz missbraucht, so dass Radfahrer immer wieder gezwungen sind, auf die Autospuren auszuweichen.</p>
<p style="text-align: justify;">Beide Maßnahmen gehören zu einem Katalog für fahrradfreundliche Straßen, den die Verkehrsminister kürzlich der Länder dem Bundesminister übergeben hatten. Die gesamte Reform soll bis Ende des Jahres 2019 verabschiedet werden.</p>
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		<title>Die Frage nach der Immunität</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Radpilot]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 26 Jun 2017 10:30:55 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Juristisches]]></category>
		<category><![CDATA[Berlin]]></category>
		<category><![CDATA[Diplomatie]]></category>
		<category><![CDATA[Radfernweg]]></category>
		<category><![CDATA[Unfall]]></category>
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					<description><![CDATA[In Berlin erhitzte in der letzten Woche ein tödlicher Unfall mit einem Radfahrer die Gemüter. Ein Autofahrer hielt im Stadtteil Neukölln mit seinem Wagen im absoluten Halteverbot auf einem Radfahrstreifen. Er riss plötzlich und abrupt seine Tür auf, worauf ein Radfahrer nicht mehr bremsen konnte und gegen die Tür prallte. Der Radfahrer trug keinen Helm [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">In Berlin erhitzte in der letzten Woche ein tödlicher Unfall mit einem Radfahrer die Gemüter. Ein Autofahrer hielt im Stadtteil Neukölln mit seinem Wagen im absoluten Halteverbot auf einem Radfahrstreifen. Er riss plötzlich und abrupt seine Tür auf, worauf ein Radfahrer nicht mehr bremsen konnte und gegen die Tür prallte. Der Radfahrer trug keinen Helm und erlag am folgenden Tag seinen schweren Verletzungen.<br />
Normalerweise würde der Autofahrer wegen fahrlässiger Tötung angeklagt werden. In diesem Fall aber geht das nicht, denn der Autofahrer ist ein Mitarbeiter der saudischen Botschaft und als Diplomat genießt er Immunität. Das Verfahren wurde sofort eingestellt.<br />
Besitzen Diplomaten also Narrenfreiheit? Müssen sich Botschaftsangehörige überhaupt nicht an Verkehrsregeln halten?<br />
Offensichtlich ist das so, denn die Zahl der erfassten durch Diplomaten begangenen Verkehrsdelikte ist in den letzten Jahren stark gestiegen. In Berlin waren es im Jahr 2005 6908, im Jahr darauf bereits 10.181 und 2016 wurden insgesamt 22.880 Delikte gezählt. Die Botschaftsangehörigen aus Russland, China und den USA fielen dabei besonders negativ auf – vor allem durch überhöhte Geschwindigkeit und Falschparken.<br />
Wieso aber gibt es die diplomatische Immunität?<br />
Vom Prinzip her ist diese durchaus wichtig, denn ausländische Diplomaten müssen einen besonderen Schutz genießen, um beispielsweise in Diktaturen nicht aus politischen Gründen willkürlich belangt zu werden. Diese Rechtsauffassung gilt international bereits seit Jahrhunderten und wurde in den 1960er Jahren im Wiener Abkommen endgültig festgelegt. Leider ist es nicht möglich, zwischen Verkehrsdelikten und anderen Vergehen eine Grenze zu ziehen. Trotzdem, so hieß es aus dem Bundesaußenministerium, missbillige man ausdrücklich, dass die Immunität in Deutschland von hier tätigen ausländischen Diplomaten missbraucht wird.<br />
Die saudische Botschaft hat inzwischen ihr Bedauern über den Vorfall ausgedrückt. Eine genauere Stellungnahme zu dem Unfall steht jedoch noch aus. Solange das so ist, werden auch keine weiteren diplomatischen Instrumente bemüht – denn diese wären durchaus denkbar. So kann die Aufhebung der Immunität beantragt werden, eine Abberufung gefordert werden, ein Diplomat als unerwünscht erklärt werden oder ihn im Extremfall auszuweisen.<br />
NUR: das alles macht den Radfahrer leider nicht mehr lebendig!!</p>
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		<title>Zebrastreifen: Müssen Radfahrer absteigen?</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Radpilot]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 19 May 2017 20:00:13 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Juristisches]]></category>
		<category><![CDATA[ADFC]]></category>
		<category><![CDATA[Fahrrad]]></category>
		<category><![CDATA[Zebrastreifen]]></category>
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					<description><![CDATA[Wie muss man sich eigentlich als Radfahrer verhalten, wenn man eine Straße an einem Fußgängerüberweg, umgangssprachlich Zebrastreifen genannt, überqueren möchte? Viele Radfahrer glauben, einen Zebrastreifen mit dem gleichen Vorrecht überfahren zu dürfen, wie Fußgänger oder Rollstuhlfahrer. Das aber ist falsch! Im Gegensatz zu Fußgängern, Fahrern von Krankenfahrstühlen und Rollstuhlfahrern besitzen Radfahrer an Fußgängerüberwegen laut § [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Wie muss man sich eigentlich als Radfahrer verhalten, wenn man eine Straße an einem Fußgängerüberweg, umgangssprachlich Zebrastreifen genannt, überqueren möchte? Viele Radfahrer glauben, einen Zebrastreifen mit dem gleichen Vorrecht überfahren zu dürfen, wie Fußgänger oder Rollstuhlfahrer. Das aber ist falsch!</p>
<p style="text-align: justify;">Im Gegensatz zu Fußgängern, Fahrern von Krankenfahrstühlen und Rollstuhlfahrern besitzen Radfahrer an Fußgängerüberwegen laut § 26 StVO keine verkehrsrechtliche Sonderstellung.</p>
<p style="text-align: justify;">Macht aber auch Sinn, denn für einen Autofahrer ist es sehr viel schwerer zu erkennen, ob ein fahrender Radler einen Zebrastreifen überqueren möchte oder nicht; zumal wenn dieser noch mit hoher Geschwindigkeit unterwegs ist.</p>
<p style="text-align: justify;">Wenn herannahende Fahrzeugführer wegen eines kreuzenden Radfahrers ihre Fahrt verlangsamen oder unterbrechen müssen, droht ein Verwarngeld in Höhe von 10 Euro. Die gleiche Strafe gilt übrigens auch für Radler, die mit überhöhter Geschwindigkeit den Zebrastreifen bei gleichzeitiger Nutzung durch Fußgänger befahren, denn als Radfahrer hat man am Zebrastreifen Rücksicht auf Fußgänger zu nehmen.</p>
<p style="text-align: justify;">Kommt es zu einem Unfall, droht dem Radfahrer eine Mitschuld. Dies entschied im Jahr 2010 das Landgericht Frankenthal (Az: 2 S 193/10 ; Urteil vom 24.11.2010). In der Urteilsbegründung wies der Richter darauf hin, dass einem Radfahrer bei einem nicht absehbaren Einschwenken auf den Zebrastreifen auch die Alleinschuld gegeben werden kann, wenn der Unfall für den PKW-Fahrer unvermeidbar war.</p>
<p style="text-align: justify;">Steigt der Radfahrer jedoch ab und schiebt sein Vehikel, dann gilt er wieder als Fußgänger und darf daher auch mit Vorrecht die Straße überqueren.</p>
<p style="text-align: justify;">Und um es noch etwas komplizierter zu machen, gilt als Fußgänger im Sinne des § 26 StVO laut einem Urteil des Kammergerichts Berlin auch ein abgestiegener  Radfahrer, der ein Fahrrad ‚rollernd‘ benutzt:  also wie der Fahrer eines Tretrollers sich mit einem Fuß vom Boden abstößt. Alles klar?!?</p>
<p style="text-align: justify;">Diese Betrachtung führt zwangsläufig zu der Frage: Darf ein Radfahrer einen Zebrastreifen fahrend überqueren oder nicht? Die Rechtsprechung ist hier nicht ganz eindeutig. Ein explizites Radfahrverbot auf dem Zebrastreifen gibt es nicht. Dennoch legt der Auto Club Europa ACE die Straßenverkehrsordnung so aus, dass sich die Radfahrer auf Zebrastreifen wie Fußgänger zu verhalten haben &#8211; dementsprechend also schieben müssen. Im Gegensatz zur Autofahrerlobby sieht der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) das natürlich anders. Eine Pflicht zum Absteigen gibt es nicht! Dennoch rät ADFC-Sprecherin Bettina Cibulski in solchen Fällen zum Absteigen, da Radfahrer auf dem Zebrastreifen keine Vorfahrt haben, wenn sie fahren statt schieben.</p>
<p style="text-align: justify;">Fazit: Radfahrer dürfen einen Fußgängerüberweg durchaus quer befahren. Es gibt kein Radfahrverbot auf dem Zebrastreifen. Aber sie genießen hier keine Vorrechte, weder gegenüber den Kraftfahrzeugen auf der Straße noch gegenüber Fußgängern oder Rollstuhlfahrern,  die den Zebrastreifen ebenfalls queren. Wenn man sich als Radfahrer also am Zebrastreifen rücksichtsvoll und defensiv verhält, sollte auch das fahrende Überqueren kein Problem sein.</p>
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		<title>Neues Jahr – neue Regeln</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Radpilot]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 02 Jan 2017 12:40:07 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Juristisches]]></category>
		<category><![CDATA[‪#‎Radfahren‬]]></category>
		<category><![CDATA[‪#‎Radfahrer‬]]></category>
		<category><![CDATA[ebikes]]></category>
		<category><![CDATA[StVO]]></category>
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					<description><![CDATA[Ein neues Jahr ist angebrochen und traditionell ändern sich zu einem  1. Januar auch immer wieder einige Gesetze und Verordnungen. Auch bezüglich des Radverkehrs gibt es kleinere Veränderungen. Bislang mussten sich Radfahrer nach der Fußgängerampel richten, wenn es an einer Ampelanlage keine gesonderte Radfahrerampel gab. Ab sofort gilt nach §37 Absatz 2 Satz 6 der [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Ein neues Jahr ist angebrochen und traditionell ändern sich zu einem  1. Januar auch immer wieder einige Gesetze und Verordnungen. Auch bezüglich des Radverkehrs gibt es kleinere Veränderungen. Bislang mussten sich Radfahrer nach der Fußgängerampel richten, wenn es an einer Ampelanlage keine gesonderte Radfahrerampel gab. Ab sofort gilt nach §37 Absatz 2 Satz 6 der StVO: ‚Wer ein Rad fährt, hat die Lichtzeichen für den Fahrverkehr zu beachten.‘  Auf gesonderten Radwegen gelten weiterhin die Lichtzeichen für den Radverkehr.</p>
<p style="text-align: justify;">E-Bikes mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 25 km/h dürfen auch weiterhin Radwege nutzen. Ein neues Verkehrsschild ‚E-Bikes erlaubt‘ wird dafür eingeführt. Schnellere Pedelecs sind von dieser Regelung allerdings ausgenommen.</p>
<p style="text-align: justify;">Gemäß §2 Absatz 5 der StVO sind Kinder bis zum vollendeten 8. Lebensjahr von der Fahrbahn und vom Radweg ausgeschlossen, wenn ein Gehweg vorhanden ist. Kinder zwischen 8 und 10 Jahren dürfen wählen, ob sie den Radweg oder den Bürgersteig nutzen. Das war so und das bleibt auch so. Neu ist, dass Eltern, die ihre Kinder begleiten, gemeinsam mit diesen auch den Gehweg nutzen dürfen. Das war den Eltern bislang nicht erlaubt. <br class=' sb-br' /><br class=' sb-br' /> In diesem Sinne wünschen wir frohes neues Jahr 2017 und viele schöne Radtouren!</p>
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		<title>Maximalwert von 1,1 Promille für Radfahrer soll kommen</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Radpilot]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 31 Jan 2015 12:17:40 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Juristisches]]></category>
		<category><![CDATA[‪#‎Alkohol‬]]></category>
		<category><![CDATA[‪#‎Alkoholgrenzwert‬]]></category>
		<category><![CDATA[‪#‎Radfahren‬]]></category>
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					<description><![CDATA[Noch einmal zum ‚trockenen‘ Thema Radfahren und Alkohol: Trotz anderer Studienergebnisse, nachdem das Fahrradfahren mit 1,6 Promille noch als möglich eingestuft wurde, hat der Deutsche  Verkehrssicherheitsrat (DVR) dem Gesetzgeber empfohlen, einen Ordnungswidrigkeitentatbestand für Fahrradfahrer einzuführen, die eine Blutalkoholkonzentration (BAK) von 1,1 Promille und mehr aufweisen. Dr. Walter Eichendorf, Präsident des DVR, meinte dazu ergänzend: ‚ [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Noch einmal zum ‚trockenen‘ Thema Radfahren und Alkohol:</p>
<p style="text-align: justify;">Trotz anderer Studienergebnisse, nachdem das Fahrradfahren mit 1,6 Promille noch als möglich eingestuft wurde, hat der Deutsche  Verkehrssicherheitsrat (DVR) dem Gesetzgeber empfohlen, einen Ordnungswidrigkeitentatbestand für Fahrradfahrer einzuführen, die eine Blutalkoholkonzentration (BAK) von 1,1 Promille und mehr aufweisen.</p>
<p style="text-align: justify;">Dr. Walter Eichendorf, Präsident des DVR, meinte dazu ergänzend: ‚ Das hohe Unfallrisiko wird unterschätzt, sie (die alkoholisierten Radfahrer; Anm.) gefährden nicht nur sich selbst, sondern stellen auch eine Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer dar.‘  Mit einer Neuregelung würde eine Reglungslücke geschlossen und ‚damit würde ein deutliches Signal für die Verkehrssicherheit gesetzt. Mehr als 84 Prozent der alkoholisiert an Verkehrsunfällen mit Personenschaden beteiligten Radfahrer weisen BAK-Werte von 1,1 bis 3,0 Promille und mehr auf. Bei fast jedem vierten Alkoholunfall war ein Fahrradfahrer der Hauptverursacher“, erklärte Eichendorf.</p>
<p style="text-align: justify;">Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat ist ein unabhängiger Vorreiter und Kompetenzträger in allen Belangen der Straßensicherheit. Die <strong>Aufgabe</strong> des Vereins ist die Förderung von <strong>Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer</strong><strong>. </strong>Der DVR vertritt laut Satzung die <strong>Positionen</strong>, die geeignet sind, Leben zu retten bzw. schwere Verletzungen zu vermeiden. Die Empfehlungen werden an Politik, gesellschaftliche Gruppen, Medien sowie an Bundes-, Landes-, europäischen und sonstigen nationalen und internationalen Institutionen weitergegeben.</p>
<p style="text-align: justify;">Langfristig verfolgt der DVR das Ziel, den Alkoholgrenzwert für Radfahrer dem von Autofahrern (sprich 0,5 Promille) anzugleichen.</p>
<p style="text-align: justify;">Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat besitzt keine Weisungsbefugnis. Dennoch werden seine Vorschläge in der Regel durch die Bundesregierung als Gesetzesvorlagen ausgearbeitet.</p>
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		<title>„Mit 1,6 Promille kann man noch Fahrrad fahren“</title>
		<link>https://radpilot.de/post/mit-16-promille-kann-man-noch-fahrrad-fahren/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[Radpilot]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 31 Jan 2015 11:58:17 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Juristisches]]></category>
		<category><![CDATA[‪#‎Alkohol‬]]></category>
		<category><![CDATA[‪#‎Alkoholgrenzwert‬]]></category>
		<category><![CDATA[‪#‎Radfahren‬]]></category>
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					<description><![CDATA[Natürlich ist uns bewusst, dass die Leser unserer Seite bei ihren Radfahraktivitäten auf Alkohol weitgehend verzichten – sowohl beim Radwandern als auch beim Radsport ist Alkohol ja eher extrem hinderlich! Dennoch wollen wir auch die aktuelle Diskussion ‚Alkohol/Fahrradfahren‘ kurz eingehen. Auf Initiative des deutschen Verkehrssicherheitsrates wurde eine Studie in Auftrag gegeben, bei der die Fahrtüchtigkeit [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Natürlich ist uns bewusst, dass die Leser unserer Seite bei ihren Radfahraktivitäten auf Alkohol weitgehend verzichten – sowohl beim Radwandern als auch beim Radsport ist Alkohol ja eher extrem hinderlich! Dennoch wollen wir auch die aktuelle Diskussion ‚Alkohol/Fahrradfahren‘ kurz eingehen.</p>
<p style="text-align: justify;">Auf Initiative des deutschen Verkehrssicherheitsrates wurde eine Studie in Auftrag gegeben, bei der die Fahrtüchtigkeit von Radfahrern mit 1,6 Promille im Blut getestet werden sollte.</p>
<p style="text-align: justify;">Laute der aktuellen Rechtsprechung wird bei Alkoholwerten ab 1,6 Promille ein Strafverfahren eingeleitet – neben einer empfindlichen Geldbuße gibt es 3 Punkte in Flensburg und es wird eine MPU eingeleitet. ABER: auch ab 0,3 Promille kann bereits ein Strafverfahren eingeleitet werden, wenn der Radfahrer sich im Straßenverkehr ‚fahrauffällig‘ benimmt.</p>
<p style="text-align: justify;">In einem Gespräch mit der Frankfurter Allgemeinen Zeitung hat nun Rechtsmediziner Thomas Daldrup die Ergebnisse der neuen Studie kommentiert.</p>
<p style="text-align: justify;">Und diese fiel äußerst überraschend aus!</p>
<p style="text-align: justify;">Die Studie war vom Gesamtverband der Versicherer bzw.  deren Abteilung zur Unfallforschung in Auftrag gegeben worden, weil im Gegensatz zum Autoverkehr die Unfallzahlen bei Radfahrern nicht im gleichen Maße abgenommen haben. So war angestrebt worden, die Alkoholobergrenze für Radler zu senken.</p>
<p style="text-align: justify;">Thomas Daldrup aber wiederspricht diesen Bestrebungen, denn ‚erstaunlicherweise konnten unsere Teilnehmer zum Teil noch ziemlich gut Rad fahren. Das heißt zum Beispiel, dass niemand vom Rad gestürzt ist. Und da waren Slalomfahrten dabei, enge Kurven und Personen, die den Teilnehmern in den Weg gelaufen sind.‘  Zuvor waren die Probanden mit 4 Litern Bier abgefüllt worden. Auch mit 2 Promille im Blut <sub>‚</sub>können einige ohne große Ausfallerscheinungen Rad fahren‘.</p>
<p style="text-align: justify;">‚ Nach unseren Ergebnissen müsste die Rechtsprechung eigentlich in dem Sinne revidiert werden, dass es für Fahrradfahrer keine Obergrenze mehr gibt.  (…) Ein pauschal mögliches Strafverfahren bei 1,6 Promille erscheint nach unserer Untersuchung etwas zu restriktiv‘.</p>
<p style="text-align: justify;">Ehrlich gesagt: die Studie hinterlässt bei mir einige Stirnrunzeln! Ich bin gespannt, wie die Diskussion weitergeht…</p>
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		<title>Verkehrsregeln – leicht gemacht</title>
		<link>https://radpilot.de/post/verkehrsregeln-leicht-gemacht/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[Radpilot.de]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 27 Aug 2014 07:00:57 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Juristisches]]></category>
		<category><![CDATA[Radfahren]]></category>
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		<category><![CDATA[Radwege]]></category>
		<category><![CDATA[Straßenverkehrsordnung]]></category>
		<category><![CDATA[StVO]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrsregeln]]></category>
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					<description><![CDATA[Wir leben gut aufgehoben in einer freiheitlich demokratischen Grundordnung. Alles ist bestens geregelt. Gebote und Verbote leiten uns, damit wir ja nicht vom rechten Wege abkommen. Und so ist auch der bundesdeutsche Verkehrsgarten durch viele bunte Schilder sichtbar, und durch noch mehr Regeln unsichtbar wohl geordnet. Allerdings verheddern sich viele arglose Verkehrsteilnehmer immer öfter in [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Wir leben gut aufgehoben in einer freiheitlich demokratischen Grundordnung. Alles ist bestens geregelt. Gebote und Verbote leiten uns, damit wir ja nicht vom rechten Wege abkommen. Und so ist auch der bundesdeutsche Verkehrsgarten durch viele bunte Schilder sichtbar, und durch noch mehr Regeln unsichtbar wohl geordnet. Allerdings verheddern sich viele arglose Verkehrsteilnehmer immer öfter in den Schlingen und Fußangeln eines wild wuchernden Paragraphendschungels. Verunsichert fragen sie: Was darf ich und was nicht? Im Grenzfall ist zunächst einmal alles verboten, wenn es nicht ausdrücklich erlaubt ist. Was aber erlaubt ist, das ist den meisten Zeitgenossen in diesem unseren Lande durchaus nicht immer klar. Und was verboten ist, das merken sie spätestens beim nächsten Bußgeld-Bescheid.</p>
<p style="text-align: justify;">Wer irgendwann einmal seinen KFZ-Führerschein bestanden hat, erinnert sich oft nur noch schemenhaft an gewisse Vorfahrtsregeln und Verkehrsbeschränkungen. Was aber machen Radfahrer und Fußgänger, die nie die kostspielige Ochsentour einer Führerschein-Ausbildung durchgestanden haben? Sie sind auf ihren gesunden Menschenverstand angewiesen. Aber der nutzt den langsamen Verkehrsteilnehmern oft nicht viel, weil viele Regeln mit dem gesunden Menschenverstand einfach nicht zu fassen sind. Diese unterprivilegierten Verkehrsteilnehmer sind inmitten eines heftig brummenden Fahrzeugstroms mit teilweise chaotischen Verläufen hilflos ausgeliefert.</p>
<p style="text-align: justify;">Heiliger Dobrindt, was tun? Sich schlau machen! Das Regelwerk der Straßenverkehrsordnung studieren! Die ernsthafte Lektüre eines solchen Standardwerkes ist allerdings nicht jedermanns Sache. Denn darin haben sich juristisch gebildete Beamte verbal-akrobatisch regelrecht ausgearbeitet. Herausgekommen ist ein rechtlich nicht anfechtbares Kompendium zur Lektüre für Angehörige des gehobenen Dienstes im Verkehrsministerium. Otto Normalverbraucher steht davor, wie der Ochs‘ vor‘m neuen Scheunentor und versteht nur „Bahnhof“!&nbsp; Darum ist es manchmal ganz nützlich, wenn die „Polizei, Dein Freund und Helfer“ dem verkehrstechnisch reichlich unbedarften Zeitgenossen mit einigen einfachen, aber nützlichen Tipps auf die Sprünge hilft.</p>
<p style="text-align: justify;">Und weil sich Radfahrer einem besonderen Gefährdungspotential ausgesetzt sehen, sich andererseits aber auch schon mal selbstherrlich, mit einem schwungvollen Tritt in die Pedale über so manche Regeln und Verbote großzügig hinwegsetzen, seien hier einige Hinweise – auch für Radler ohne Helm – gegeben.</p>
<p style="text-align: justify;">Wer Rad fährt, muss innerhalb geschlossener Ortschaften die ausgewiesenen Radwege benutzen,- es sei denn, dass Verkehrsschilder auch andere Möglichkeiten zulassen. Da müssen sich manchmal sogar die Fußgänger den Weg mit den Radlern teilen. Kamikaze-Radler allerdings, die sich auf ausgewiesenen Fußwegen tierisch austoben, droht ein Bußgeld.</p>
<p style="text-align: justify;">Grundsätzlich herrscht in Deutschland Rechtsverkehr. Das gilt auch für Radfahrer, selbst dann, wenn es nur einen Radweg gibt. „Geisterfahrer“, die auf der falschen Seite radeln, gefährden sich und andere. Wer gegen diese Regel verstößt, muss zahlen,- wenn er erwischt wird.</p>
<p style="text-align: justify;">Der Mensch ist ein soziales Wesen und fühlt sich am wohlsten in der Clique. Das gilt auch für viele Fahrradfreunde, die einen Ausflug in die Natur gern in der Gruppe genießen. Grundsätzlich sollten sie dann hintereinander fahren. Wenn jedoch genügend Platz zur Verfügung steht, können sie durchaus auch nebeneinander strampeln. Es unterhält sich dann viel angenehmer. Und Radler im Pulk von über 15 Teilnehmern dürfen sogar die gesamte Fahrbahn einnehmen, wenn sie nicht andere Verkehrsteilnehmer behindern.</p>
<p style="text-align: justify;">Manche Tierfreunde führen ihren Hund mit dem Fahrrad „Gassi“. Das ist erlaubt. Hundehalter sollten ihre Vierbeiner aber an der lockeren Leine halten, damit sie nicht beim nächstbesten Ausreißversuch ihres „Strolchi“ blindlings mitgerissen werden und sich auf dem harten Boden der Tatsachen wiederfinden.</p>
<p style="text-align: justify;">Oberlehrer mit der Lizenz zum Meckern schimpfen gern über die „Unsitte“, mit Kopfhörern Rad zu fahren. Damit werde der „Rad-Fahrende“ vom Verkehr abgelenkt. Das sei gefährlich. Aber verboten ist es trotzdem nicht, wenn sich musikbegeisterte Radfahrer über Kopfhörer oder Ohrstöpsel von Melodie und Rhythmus antreiben lassen. Die Lautstärke sollte allerdings nicht die Verkehrsgeräusche überdecken.</p>
<p style="text-align: justify;">Wie man sieht, ist guter Rat nicht teuer, teuer kann‘s nur werden, wenn man ihn nicht beachtet.</p>
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		<title>Karlsruhe hat entschieden: Keine indirekte Helmpflicht</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Radpilot.de]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 18 Jun 2014 10:09:59 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Es ging am gestrigen Dienstag ja durch alle Medien: Es wird keine indirekte Helmpflicht geben! Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied in letzter Instanz, dass Radfahrern, die ohne Helm fahren, der volle Schadensersatz zusteht, wenn sie unverschuldet in einen Unfall verwickelt werden. Damit hob das Gericht ein Urteil des Oberlandesgerichtes Schleswig (OLG) wieder auf (siehe Artikel: Helmpflicht [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Es ging am gestrigen Dienstag ja durch alle Medien: Es wird keine indirekte Helmpflicht geben! Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied in letzter Instanz, dass Radfahrern, die ohne Helm fahren, der volle Schadensersatz zusteht, wenn sie unverschuldet in einen Unfall verwickelt werden. Damit hob das Gericht ein Urteil des Oberlandesgerichtes Schleswig (OLG) wieder auf (siehe Artikel: Helmpflicht durch die Hintertür droht). Die Instanzgerichte entschieden in dieser Frage bundesweit uneinheitlich. Eine höchstrichterliche Klärung war damit notwendig geworden.</p>
<p style="text-align: justify;">In der Begründung des Urteils hieß es, dass das Tragen eines Schutzhelmes für Radfahrer gesetzlich nicht vorgeschrieben ist und das es auch kein ‚allgemeines Verkehrsbewusstsein‘ gäbe, nachdem ein Fahrradhelm ‚zum eigenen Schutz erforderlich und zumutbar‘ sei. Das Oberlandesgerichtes Schleswig hatte 2013 noch davon gesprochen, ‚<span style="color: #000000;">dass ein ordentlicher und verständiger Mensch zur Vermeidung eigenen Schadens beim Radfahren einen Helm‘ trägt. Laut BGH ist eine solche Einordnung aber nicht zutreffend, denn nach einer Erhebung aus dem letzten Jahr tragen 85% aller Radler keinen Fahrradhelm. Damit hätte ein anderes Urteil gegen das weit verbreitete Rechtsempfinden verstoßen.</span><b> </b></p>
<p style="text-align: justify;">Der Allgemeine Deutsche Fahrrad Club (<a href="http://themen.t-online.de/news/adfc" target="_blank">ADFC</a>), der die klagende Radfahrerin unterstützt hatte, begrüßte das Urteil, da es die Rechtssicherheit für die Radler wiederherstellt. Der Bundesgeschäftsführer des ADFC, Burkhard Stork, kommentierte das Urteil so: ‚Wenn ein Radfahrer vollkommen unverschuldet Opfer eines Verkehrsunfalls wird, dann darf ihm niemand seine berechtigten Schadensersatzansprüche streitig machen &#8211; egal, ob mit oder ohne Helm gefahren wurde‘.</p>
<p style="text-align: justify;">Es ist gut so, dass in Zukunft nicht Haftpflichtversicherungen oder Richter über die direkte oder indirekte Helmpflicht entscheiden. Das ist immer noch Aufgabe der Politik und die sieht derzeit keinen Handlungsbedarf, die bestehende Regelung zu ändern. Da aber die Verkehrsdichte und damit auch das Unfallrisiko in den Städten zunehmen, wird die Politik irgendwann gezwungen sein, über die Einführung der Helmpflicht für Radfahrer neu nachzudenken. Bis dahin liegt es in der Eigenverantwortung des Radfahrers, wie und in welchem Umfang er sich selber schützen möchte.</p>
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		<title>Helmpflicht durch die Hintertür droht</title>
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		<pubDate>Tue, 17 Jun 2014 08:19:40 +0000</pubDate>
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		<category><![CDATA[Radfahrer]]></category>
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					<description><![CDATA[Heute ist ein wichtiger und zukunftsweisender Tag für alle Radfahrer in Deutschland, denn für heute wird ein Gerichtsurteil erwartet, dass  eine Helmpflicht durch die Hintertür ermöglichen könnte. Im April 2011 hatte sich ein folgenschwerer Unfall ereignet: eine Radfahrererin wollte in Glücksburg an einen im Halteverbot stehenden PKW vorbeifahren. Doch genau in diesem Moment öffnete die [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Heute ist ein wichtiger und zukunftsweisender Tag für alle Radfahrer in Deutschland, denn für heute wird ein Gerichtsurteil erwartet, dass  eine Helmpflicht durch die Hintertür ermöglichen könnte.</p>
<p style="text-align: justify;">Im April 2011 hatte sich ein folgenschwerer Unfall ereignet: eine Radfahrererin wollte in Glücksburg an einen im Halteverbot stehenden PKW vorbeifahren. Doch genau in diesem Moment öffnete die Autofahrerin ihre Fahrzeugtür. Die Radlerin konnte nicht mehr bremsen, stürzte und verletzte sich schwer am Kopf. Leider hatte sie keinen Helm getragen. Sie erlitt eine mehrfache Schädelfraktur und ein Schädel-Hirn-Trauma und ist seit diesem Vorfall nur noch zu 40% arbeitsfähig – vollständig gesunden wird sie wahrscheinlich gar nicht mehr. Die Haftpflichtversicherung wollte aber nur 50% der entstandenen Kosten übernehmen, weil die Radfahrerin ohne Helm ‚Schutzmaßnahmen zu ihrer eigenen Sicherheit unterlassen‘ habe. Obwohl es in Deutschland keine allgemeine Helmpflicht für Radfahrer gibt und ihre Unschuld in diesem Fall als unstrittig gilt, scheiterte das Unfallopfer mit ihrer Klage vor Gericht in zweiter Instanz. In der Begründung des Richters hieß es, dass man davon ausgehen müsste, ‚dass ein ordentlicher und verständiger Mensch zur Vermeidung eigenen Schadens beim Radfahren einen Helm‘ trägt!! Doch der Anteil der Radler, die auf unseren Straßen einen Helm tragen, lag nach einer Erhebung aus dem letzten Jahr nur bei 15%. Daraus folgt also, dass 85% aller Radfahrer unordentlich und unverständig sind!?!</p>
<p style="text-align: justify;">So urteilte das Oberlandesgericht in Celle im Februar dieses Jahres, dass es unangemessen wäre, die weit überwiegende Zahl von Fahrradfahrern automatisch in Mithaftung zu nehmen. So sehen es die armen Versicherungen natürlich nicht und deshalb landete der Fall vor dem Bundesgerichtshof BGH, der in letzter Instanz heute sein Urteil fällen wird. Dabei geht es letztlich um die Frage, ob eine Versicherung den Schadenssatz kürzen darf, nur weil er keinen Helm getragen hat?</p>
<p style="text-align: justify;">Bundesminister Alexander Dobrindt (CSU) erklärte übrigens, dass eine allgemeine Helmpflicht für Radfahrer momentan nicht zur Diskussion stehe, aber was nutzt das, wenn man ohne das Tragen eines Helmes automatisch eine Mitschuld bekommt, wenn man sich unglücklich am Kopf verletzt?</p>
<p style="text-align: justify;">So sehr die verunfallte Dame meine uneingeschränkte Sympathie besitzt, so sehr muss ich natürlich auch sagen, dass das Tragen eines Helmes beim Radfahren vernünftig ist – auch wenn ich selber häufig inkonsequent dabei bin. Auch Verkehrsminister Dobrindt betont: ‚Helme können Leben retten‘. Also schließe ich mit dem einprägsamen Radlerspruch: ‚Wer Hirn hat, der schützt es!‘</p>
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		<title>Die StVO dreht am Rad</title>
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		<pubDate>Mon, 05 May 2014 15:00:27 +0000</pubDate>
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		<category><![CDATA[Radfahrer]]></category>
		<category><![CDATA[StVO]]></category>
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					<description><![CDATA[Hand auf’s Herz: Wer kennt sich schon genauestens mit den Bestimmungen und Vorschriften der Straßenverkehrsordnung bezüglich des Radfahrens aus? Die Kenntnisse, die man als ‚Auch-Autofahrer‘ mitbringt, sollten doch ausreichen, um mit allen Ge- und Verboten klarzukommen, oder? Schließlich gibt es keinen Fahrradführerschein und Radfahren zählt in Deutschland zu den Grundrechten. Doch Vorsicht: wenn man die [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Hand auf’s Herz: Wer kennt sich schon genauestens mit den Bestimmungen und Vorschriften der Straßenverkehrsordnung bezüglich des Radfahrens aus? Die Kenntnisse, die man als ‚Auch-Autofahrer‘ mitbringt, sollten doch ausreichen, um mit allen Ge- und Verboten klarzukommen, oder? Schließlich gibt es keinen Fahrradführerschein und Radfahren zählt in Deutschland zu den Grundrechten. Doch Vorsicht: wenn man die Verkehrsregeln missachtet, kann man auch als Fahrradfahrer empfindlich zur Kasse gebeten werden.</p>
<p style="text-align: justify;">Nach der Neunten und Zehnten Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung mit Wirkung ab dem 1. Mai 2014 (herrliches Beamtenkauderwelsch!) gibt es einige Änderungen in der amtlichen Bußgeldkatalog-Verordnung (BkatV).</p>
<p style="text-align: justify;">So wurde das Bußgeld bei einem ‚Rotlichtverstoß‘ (für Normalbürger: Überfahren einer roten Ampel) eines Radfahrers auf 60 Euro erhöht, bei einem ‚Vorfahrt- oder Rotlichtverstoß mit Gefährdung‘ sogar auf 70 Euro und bei einer ‚Fußgängergefährdung im Fußgängerbereich‘ &#8211; je nach Schwere des Falles &#8211;  auf 60 bis 70 Euro. Und nach der vieldiskutierten Reform des Verkehrszentralregisters und des Punktesystems (VZR-Reform) können nun auch Radler in Flensburg Punkte sammeln! Das Fahren über eine rote Ampel bringt einen Punkt, das Überqueren einer geschlossenen (Halb-) Schranke sogar zwei Punkte.</p>
<p style="text-align: justify;">Wer hätte es gewusst: Das Befahren einer Einbahnstraße mit dem Fahrrad in nicht vorgeschriebener Richtung kostet 20€, das Fahren in einer nicht freigegebenen Fußgängerzone oder eines Gehweges 15€. Und selbst wenn die Fußgängerzone für Radler freigegeben ist, muss man sich an die Schrittgeschwindigkeit halten (wie hoch die auch immer liegt), sonst zahlt man ebenfalls 15€. Wie bei Autofahrern ist auch die Nutzung eines Handys für Radfahrer verboten, wenn man keine Freisprechanlage besitzt (25€). Doch wenn das Gehör durch ein Gerät im Ohr beeinträchtigt wird, sind auch 10€ fällig! Ach ja: Freihändig fahren geht auch nicht – kostet 5€, genauso wie das Mitnehmen einer über 7 Jahre alten Person auf dem einsitzigen Fahrrad (also immer nach dem Geburtstag fragen!).</p>
<p style="text-align: justify;">Es ist alles genauestens geregelt in diesem unseren Land. Besser, man hält sich an die Vorschriften – so gut, wie es halt eben geht. Sonst kann es teuer werden! Oder man lässt sich nicht erwischen…</p>
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