Änderung der Beleuchtungsvorschriften
Nun ist es also vollbracht! Die Dynamopflicht für Fahrräder in Deutschland ist aufgehoben! Der Bundesrat stimmte am 5. Juli 2013 einer Empfehlung des Bundesverkehrsausschusses zu, nach der neben den altbekannten Dynamos, im Amtsschimmel-Deutsch auch Lichtmaschinen genannt, auch bestimmte batteriegetriebene Fahrradlampen erlaubt sind.
Stopp! Stimmt nicht ganz! Die Stromspeicher müssen wiederaufladbar sein, um unnötigen Batterieschrott, immerhin schwer zu entsorgender Sondermüll, zu vermeiden. So sind jetzt Leuchten mit sogenannten ‚wiederaufladbare Energiespeichern‘ – der Normalbürger sagt einfach ‚Akku‘ dazu – am Fahrradvehikel zugelassen.
Eine wichtige und folgenschwere Änderung: hatte der Gesetzgeber doch zuvor Sorge, der ‚wiederaufladbare Energiespeicher‘ könnte möglicherweise nicht ausreichen und eine Nachtfahrt damit jäh im Stockdunklen enden. Der von der Elektrizität verlassene Radler könnte sich möglicherweise verirren, oder das Fahrrad könnte als unbeleuchtetes Fahrzeug den anderen Verkehr massiv gefährden. Also wurden Lampen mit Akkus in Deutschland nicht zugelassen, obwohl viele Neuräder bereits auf diese Art verkehrsunsicher ausgerüstet, verkauft werden und wurden!
Nun ist die Pflicht, ein Fahrrad mit einem Dynamo – Korrektur: einer aktiven lichttechnischen Einrichtung auszurüsten, gekippt worden! Oder sagen wir es anders: das Gesetz wurde einfach der Realität angepasst, wie sich Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer ausdrückte. Doch halt – es regt sich Wiederstand, und das ausgerechnet durch den Allgemeinen Deutschen Fahrrad Club (ADFC), der agilen Interessenvertretung des Radfahrervolkes.
Aber warum?
Der stellvertretende Bundesvorsitzende des Radler-Verbandes, Gereon Broil, kritisierte die Gesetzesvorlage ungewöhnlich scharf und ungestüm:
„Dass die Beleuchtungsvorschriften erneuert werden müssen, steht außer Frage. Der Vorschlag aus Niedersachsen ist aber wenig durchdacht und voller Widersprüche – kurz: ein absoluter Schnellschuss!“
Laut dem neuen Gesetzestext müssen die nun zugelassenen wiederaufladbaren Energiespeicher – also Akkus – mittels einer Anzeige ‚dem Fahrer die Kapazität sinnfällig anzeigen‘, damit die Nachtfahrt nicht jäh im Stockdunklen endet (siehe oben). Das Problem dabei ist nur: keine der heute eingesetzten Rückleuchten und nur sehr wenige Scheinwerfer haben solch eine ‚sinnfällige Kapazitätsanzeige‘. Eine einfache Warnleuchte reicht dabei nämlich nicht aus! Aha, also bleibt erst einmal alles weitgehend beim Alten: fast alle heute gebräuchlichen Akku-Leuchten bleiben verboten! Na, prima – viel Rauch um nichts!
Anstatt die Gesetzeslage der Realität anzupassen, wurde eine überholte Anordnung nur durch eine wirklichkeitsfremde ausgetauscht. Oder, wie es Gereon Broil süffisant ausdrückte: „Eine Vorschrift, deren Einhaltung nicht kontrolliert wird, durch eine neue zu ersetzen, die nicht kontrolliert werden kann, ist keine sinnvolle Lösung!“
Er kritisierte weiter, dass weder der ADFC, noch andere Fahrradverbände, noch die Zweiradindustrie, ob der Änderung der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) angehört wurde.
Daneben gibt es aber bereits seit einiger Zeit seitens des Bundesverkehrsministeriums Pläne für eine groß angelegte Reform der Fahrradbeleuchtungsvorschriften. Diese sollte ursprünglich bereits im Frühjahr 2013 den entsprechenden Gremien zur Abstimmung vorgelegt werden. Der Termin jedoch, wen wundert’s bei der deutschen Politik, verzögerte sich erheblich und so kam die niedersächsische Gesetzesinitiative der bundesdeutschen Beleuchtungsreform zuvor.
Der ADFC hatte deshalb vergeblich an den Bundesrat appelliert, der jetzigen Gesetzesvorlage nicht zuzustimmen und zunächst die besagte Reform abzuwarten – in der Hoffnung, dass diese dann doch irgendwann genügend fundamentiert und ausgereift ausgearbeitet worden wäre. Dann wäre uns allen doch ein sinnfälliges Lichtlein aufgegangen, egal, ob mittels wiederaufladbare Energiespeicher, Lichtmaschine oder mit aktiver lichttechnischer Einrichtung!