Die StVO dreht am Rad

Die StVO dreht am Rad

Hand auf’s Herz: Wer kennt sich schon genauestens mit den Bestimmungen und Vorschriften der Straßenverkehrsordnung bezüglich des Radfahrens aus? Die Kenntnisse, die man als ‚Auch-Autofahrer‘ mitbringt, sollten doch ausreichen, um mit allen Ge- und Verboten klarzukommen, oder? Schließlich gibt es keinen Fahrradführerschein und Radfahren zählt in Deutschland zu den Grundrechten. Doch Vorsicht: wenn man die Verkehrsregeln missachtet, kann man auch als Fahrradfahrer empfindlich zur Kasse gebeten werden.

Nach der Neunten und Zehnten Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung mit Wirkung ab dem 1. Mai 2014 (herrliches Beamtenkauderwelsch!) gibt es einige Änderungen in der amtlichen Bußgeldkatalog-Verordnung (BkatV).

So wurde das Bußgeld bei einem ‚Rotlichtverstoß‘ (für Normalbürger: Überfahren einer roten Ampel) eines Radfahrers auf 60 Euro erhöht, bei einem ‚Vorfahrt- oder Rotlichtverstoß mit Gefährdung‘ sogar auf 70 Euro und bei einer ‚Fußgängergefährdung im Fußgängerbereich‘ – je nach Schwere des Falles –  auf 60 bis 70 Euro. Und nach der vieldiskutierten Reform des Verkehrszentralregisters und des Punktesystems (VZR-Reform) können nun auch Radler in Flensburg Punkte sammeln! Das Fahren über eine rote Ampel bringt einen Punkt, das Überqueren einer geschlossenen (Halb-) Schranke sogar zwei Punkte.

Wer hätte es gewusst: Das Befahren einer Einbahnstraße mit dem Fahrrad in nicht vorgeschriebener Richtung kostet 20€, das Fahren in einer nicht freigegebenen Fußgängerzone oder eines Gehweges 15€. Und selbst wenn die Fußgängerzone für Radler freigegeben ist, muss man sich an die Schrittgeschwindigkeit halten (wie hoch die auch immer liegt), sonst zahlt man ebenfalls 15€. Wie bei Autofahrern ist auch die Nutzung eines Handys für Radfahrer verboten, wenn man keine Freisprechanlage besitzt (25€). Doch wenn das Gehör durch ein Gerät im Ohr beeinträchtigt wird, sind auch 10€ fällig! Ach ja: Freihändig fahren geht auch nicht – kostet 5€, genauso wie das Mitnehmen einer über 7 Jahre alten Person auf dem einsitzigen Fahrrad (also immer nach dem Geburtstag fragen!).

Es ist alles genauestens geregelt in diesem unseren Land. Besser, man hält sich an die Vorschriften – so gut, wie es halt eben geht. Sonst kann es teuer werden! Oder man lässt sich nicht erwischen…

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