Alkoholgrenzwerte für Radfahrer

Alkoholgrenzwerte für Radfahrer

Ich erinnere mich noch gut an meine Jugend, als die ersten Freunde ihren Führerschein machten und ihr eigenes Auto bekamen. Trotzdem kamen diese mit dem Fahrrad zur Fete, um noch ordentlich trinken zu können.

‚Wisst ihr nicht, dass ihr auch den Führerschein verlieren könnt, wenn ihr auf den Fahrrad mit Alkohol erwischt werdet?‘ ‚Dann müssen die erst einmal rauskriegen, dass ich einen Führerschein besitze!‘, hieß es damals selbstbewusst, ohne dass jemand der Anwesenden es wirklich genau gewusst hätte!

So stellt sich die Frage, wie viel Alkohol bei Radfahrern im Straßenverkehr eigentlich erlaubt ist?  Wie viel Radler darf der Radler trinken, ohne eine Ordnungswidrigkeit oder gar eine Straftat begangen zu haben? Gibt es Grenzwerte und unterscheiden die sich von denen der Autofahrer? Oder ist es in Deutschland vielleicht sogar in Ordnung und damit straffrei, wenn man nach einer ondulierten Schlangenfahrt mit dem Rad grölend in der Hecke landet?

Ein Bekannter eines Bekannten einer Freundin von mir hatte angeblich behauptet, er hätte seinen Führerschein abgeben müssen, weil er betrunken Rad gefahren war. Wahrheit? Gerücht? Wir alle kennen die Ergebnisse der ‚Stillen Post‘!

Das Thema ist eigentlich gar nicht so witzig und in der Tat gibt es einige erhebliche Unterschiede, was die erlaubten Alkoholwerte von Auto- und Radfahrern angeht. Schließlich ist das Führen eines Autos deutlich anspruchsvoller und komplexer als das Führen eines Fahrrades. Außerdem kann man mit einem Auto auch erheblich mehr Schaden anrichten, auch wenn man die möglichen Auswirkungen einer betrunkenen Radfahrt nicht unterschätzen sollte.

Ein Autofahrer gilt in Deutschland als absolut fahruntüchtig, wenn er 1,1 Promille Alkohol im Blut hat. Darüber hinaus gibt es den Gefahrengrenzwert von 0,5 Promille (bis 1998: 0,8 Promille), der zum Verlust des Führerscheins führen kann. Auch für Fahrradfahrer gib es eine Fahruntüchtigkeitsgrenze. Diese liegt bei 1,6 Promille, wobei man sagen muss, dass jeder, der nicht an regelmäßigen Alkoholkonsum gewöhnt ist, bei diesem Alkoholspiegel es nicht schaffen würde, auf den Sattel zu steigen, geschweige denn, sich auch nur halbwegs koordiniert fortbewegen zu können.

Einen Gefahrengrenzwert gibt es für Radfahrer aber nicht! Nach §316 des Strafgesetzbuches StGB wird derjenige bestraft, der infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel nicht in der Lage ist, ein Fahrzeug sicher zu führen. Das gilt natürlich auch für das Führen von Fahrrädern, nur ist es für die Polizei schwierig, Ausfallerscheinungen aufgrund von Alkoholkonsum nachzuweisen – schließlich halten sich viele Radler auch nüchtern nicht sonderlich genau an die Verkehrsregeln. Die Ordnungshüter besitzen zumeist keine Handhabe gegen angetrunkene Radfahrer, außer diese zu belehren und an ihre Vernunft zu appellieren – bei alkoholisierten Menschen eh‘ ein etwas schwieriges, weil häufig zweckloses Unterfangen.

So kam aus Polizeikreisen die Anregung, bei Radfahrern einen Gefahrengrenzwert von 1,1 Promille einzuführen, der eine Bestrafung ermöglichen würde. Den Beamten würde damit auch das Recht eingeräumt, den Alkoholisierten nach dem Pusten an der Weiterfahrt zu hindern – durchaus ein wichtiger Sicherheitsaspekt.

Auch der deutsche Verkehrssicherheitsrat fordert, eine deutlich gesunkene Promillegrenze einzuführen, schließlich verunglücken jährlich zwischen 3.500 und 5.000 Radfahren auf deutschen Straßen, einige davon tödlich. Ein Großteil dieser Verletzten fuhr unter Alkoholeinfluss.

Ob aber in naher Zukunft eine Senkung der Promillegrenze beschlossen wird, oder gar eine Angleichung an die Grenzwerte von Autofahrern, ist eher fraglich. Obwohl – seien wir einmal ehrlich – eine Senkung des Gefahrengrenzwertes auf 1,1 Promille schon sinnvoll wäre.

Übrigens: In der Schweiz gilt sowohl für Auto- auch für Radfahrer ein Grenzwert von 0,5 Promille. Radfahrer müssen hier beim Erreichen dieses Alkoholwertes mit empfindlichen Geldbußen rechnen!

Was meint ihr zu dieser Diskussion?

5 Kommentare

  • geschrieben 27. Januar 2014

    Udo Theisen

    Radfahrer dürfen viel mehr Promille drin haben obwohl sie auch im StrassenVerkehr sind traurig traurig LG

  • geschrieben 28. Januar 2014

    Julian Jonski

    1.6 promille – kann ich gar nicht glauben o.O

  • geschrieben 28. Januar 2014

    Vot Osten

    Ein Bierchen am Abend – nach einer langen Tour: da bin ich dabei, das zischt! Aber wie gesagt: NACH DER TOUR!

  • geschrieben 2. Februar 2014

    Ralf

    …hauptsache der Deutsche hat mal wieder was zu regeln……es kommen jeden Tag
    zigtausend Kinder um`s Leben, weil wir Klugscheis.. es nicht schaffen Kriege zu verhindern oder Kinder im ausreichenden Maße mit Trinkwasser zu versorgen….Ich fahre ca. 5000 km im Jahr mit dem Fahrrad und stoße doch tatsächlich permanet auf total besoffene Fahrradfahrer oder sind es doch eher besoffene und zugekiffte Autofahrer???? Man Leute, ich bin wirklich kein Beführworter für Alkohol im Strassenverkehr, nur stellt sich mir die Frage wieviel % der Verkehrsteilnehmer denn besoffen Fahrradfahren. Hat mal einer versucht mit 1,6 Promille Fahrrad zu fahren…wünsche euch viel Spaß dabei. 🙂

    • geschrieben 3. Februar 2014

      Radpilot.de

      Wenn ich dich richtig verstanden habe, dann kritisierst du die uns Deutschen eigene Korinthenkackerei.
      Ich sehs genau wie du und bei 1.6 Promille würd ich gar nicht den Lenker finden 😀

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